„Digitalisierung ist zu 30 Prozent Technik und zu 70 Prozent Kopfsache!“

Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Bürokratieabbau sind Herausforderungen, die viele Kommunen angehen müssen. Auch beim Abendgespräch der Sektion Segeberg unter Leitung von Sprecher Tomas Kleitsch mit Landrat Jan Peter Schröder standen diese Themen im Mittelpunkt.
Durch seine Nähe zu Hamburg und als Teil des Hansebelts stehe der Kreis Segeberg vor großen Herausforderungen, so der Landrat. Um nicht nur Durchgangsstation auf der Strecke Hamburg-Kopenhagen zu sein, müssten Möglichkeiten zur Gewerbeansiedlung geschaffen werden. Hierfür sei wiederum eine zuverlässige Versorgung mit Energie erforderlich, ebenso ein leistungsstarkes Internet. Letzteres zumindest sei bereits gewährleistet: Der Glasfaserausbau werde im kommenden Jahr abgeschlossen sein.
Weiterhin sei es das Ziel, den Bürgern eine Ende-zu-Ende Digitalisierung zu bieten. Hauptproblem und Kostentreiber dabei sei die Schnittstellenproblematik. Doch auch die beste Technik nütze nichts, wenn die Mitarbeiter Neuerungen in den Abläufen nicht mittragen würden: „Digitalisierung ist zu 30 Prozent Technik und zu 70 Prozent Kopfsache!“, so Schröder. Im Kreis Segeberg sei der Ordnungsdienst bereits voll digitalisiert, und auch das sogenannte ,,i-Kfz-Portal“, die internetbasierte Fahrzeugzulassung, funktioniere mittlerweile bestens. Nur die Bürger wüssten davon häufig zu wenig. Ausdrücklich betonte der Landrat an dieser Stelle die gute Zusammenarbeit mit dem oft gescholtenen IT-Dienstleister Dataport.
Auch beim Thema Bürokratieabbau sei der Kreis nicht untätig, versicherte Schröder. Die Kommunen hätten dem Land bereits 270 konkrete Vorschläge für Verordnungen und Regelungen übermittelt, die künftig entfallen könnten.
In der darauffolgenden Diskussion war das Verbandsklagerecht eines der zentralen Themen. Infrastrukturvorhaben würden von nicht betroffen Verbänden beklagt und dadurch erheblich verzögert. Eine Einschränkung dieser Möglichkeiten und zudem eine Verkürzung des Instanzenweges könnten hingegen schnell Rechtssicherheit schaffen. Auch die Gerichte würden dadurch entlastet. Ferner sei zu hinterfragen, ob das Streben unseres Rechtssystems nach Einzelfallgerechtigkeit nicht in erheblichem Maße zur Überregulierung betrage. Mehr Eigenverantwortung der Bürger und ein größerer Ermessensspielraum für Verwaltungsmitarbeiter seien hier dringend erforderlich.