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Bericht
16.06.2019
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Kulturellen Aderlaß stoppen

Podiumsdiskussion der Sektion Kiel im Restaurant Luzifer

Die deutsche Bundesregierung hat dem deutschen Markt für Kunst- und Kulturgüter in der letzten Legislaturperiode zwei massive Schläge versetzt: Im Jahr 2014 wurde der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 19 Prozent drastisch angehoben und im Jahr 2016 ein neues Kulturgutschutzgesetz (KGSG) durchgesetzt, das durch drakonische Auflagen für den Kunsthandel in Deutschland den Markt für Kulturgüter im internationalen Vergleich gerade abwürgt.
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Um die Auswirkungen mit der, bei dem Gesetz 2016 federführenden CDU gemeinsam zu analysieren, war der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling MdB mit führenden Branchen-vertretern nach Kiel-Holtenau eingeladen worden, um unter der fachkundigen Moderation den Revisionsbedarf herauszuarbeiten. Professor Henrik Hanstein berichtet als Präsident des Europäischen Versteigerungsverbandes EFA, daß deutsche Auktionshäuser und Kunsthändler Zweigniederlassungen in Belgien, Österreich, Großbritannien und in internationalen Metropo-len außerhalb der EU wie Basel, New York und Los Angeles aufgemacht haben. Als Inhaber seines im Jahr 1845 gegründeten Kunsthauses berichtet er weiter, daß seine Niederlassung in Brüssel alle Hände voll zu tun habe, während im deutschen Markt Kunstmessen eingingen und Versteigerer, Kunsthändler und Sammler im Würgegriff der neuen deutschen Spezial-vorschriften zunehmend gelähmt erscheinen. Banken könnten wegen der Rechtsunsicher-heiten keine Beleihungswerte mehr für höherwertige Kunstgüter anerkennen.

Hans-Ewald Schneider, geschäftsführender Gesellschafter der HASENKAMP Internationale Transporte GmbH und damit des größten deutschen Kunstlogistikunternehmens mit Sitz in Köln, bestätigte diesen unguten Trend: „Kulturgüter fließen zunehmend ab ins Ausland, während die Einfuhr nach Deutschland stark gedrosselt ist, weil die Nachweispflicht nach § 44 (1) KGSG teilweise unerfüllbar erscheint und bedeutendes importiertes Kulturgut vom deutschen Staat jederzeit unter Schutz gestellt werden kann und damit seinen internationalen Marktwert verliert“. Die Interpretation und die Bearbeitungsgeschwindigkeit des KGSG sind in den 16 Bundesländern unterschiedlich. Bei Verstößen drohe der § 81 (4) KGSG in Verbindung mit den Steuergesetzen bis zu fünf Jahre Haft an. Verschärfend wirke der Übergang vom Listen- zum Kriterienprinzip, weil dies die Rechtsunsicherheiten insgesamt deutlich erhöht habe.

Rechtsanwältin Dr. Christina Berking, Mitglied des Vorstandes der Kunstsammler e.V. aus Hamburg, stellt dazu kritisch fest, daß der durch das Gesetz geschaffene, enorme, büro-kratische Aufwand unverhältnismäßig zu den Gesetzeszwecken sei, was die geringe Anzahl erfolgter Sicherstellungen von Kunstgegenständen bei der Einfuhr belege. Entlarvend, so Prof. Hanstein dazu, sei doch, daß der Staat sich bei der Herkunftsnachweispflicht nach § 40 KGSG selbst ausgenommen habe, weil z.B. 99 Prozent der Exponate in den deutschen Völkerkunde-museen keine Herkunftsnachweise vorweisen könnten.

Kulturrechtsexperte Prof. Dr. Peter Raue hatte in seiner Einführung schon verschiedene Tücken und Widersprüche des Gesetzes in der Praxis beschrieben und dem Gesetz mit Blick auf die eigentlichen Zielsetzungen vollkommene Wirkungslosigkeit attestiert. Nach der Aufhebung jeglicher Diskretion im Kunsthandel und der Umkehr der Beweislast sowie 30jährigen Aufbe-wahrungspflichten sei die Wut der Betroffenen inzwischen einer gefährlichen Resignation ge-wichen. Dabei müsse man sich vor Augen führen, daß nach der Beschlagnahmung der Gurlitt-Kunstsammlung 1,2 Millionen Euro für Herkunftsforschung ausgegeben worden seien, wobei von den Tausenden Werken am Ende fünf Bilder als befangen eingestuft worden seien, wovon dies bei dreien bereits zuvor bekannt gewesen sei.

Daß die Risiken der Herkunft international ohnehin eine große Rolle spielen, machte Prof. Dr. Harald Falckenberg, der eine weltweit bedeutende Sammlung moderner Kunst in Hamburg zusammengeführt hat, deutlich: „Wenn ein Werk in das Lost Art-Register aufgenommen wurde, ist es praktisch wertlos, egal, ob der Verdacht begründet ist.“

Ansgar Heveling MdB, seinerzeit für das Gesetz als zuständiger Obmann der CDU im Kultur-ausschuß des Deutschen Bundestages mit verantwortlich, nahm den geballten Unmut der Runde teilweise mit Verständnis auf. Allerdings sehe er im Augenblick keine Bereitschaft, die ohnehin vorgesehene Evaluation und Revision vorzuziehen. Auch die sich abzeichnenden Widersprüche zwischen der gerade für Europa verabschiedeten Richtlinie und dem gegen syrische Raubkunst der IS gerichteten, deutschen Spezialgesetz greife faktisch erst nach der ausgehandelten Karenzzeit von fünf Jahren. Wenigen Wochen zuvor war gerade eine EU-Verordnung verabschiedet worden, die als übergeordnete europäische Norm unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU Gültigkeit entfalte.

 

Heveling MdB blieb trotzdem dabei, man werde zunächst die Entscheidungen der anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten. Das deutsche Gesetz sieht vor, daß nach zwei Jahren zunächst der zusätzliche Bürokratieaufwand der Behörden auf den Prüfstand kommt. Erst drei Jahre später, also im Jahr 2021, soll es dann zu einer umfassenden Evaluierung unter Einschluß der finanziellen Belastungen des Kunsthandels und der Sammler kommen. „Bis dahin“, so Prof. Hanstein, „ist der deutsche Kunstmarkt längst ausgeblutet. Stoppen Sie den Aderlaß schnell, denn ins Ausland verlagerte Strukturen kommen nicht mehr zurück.“

Dr. Tilman Giesen dankte allen Diskutanten herzlich und sieht die Veranstaltung als neuen Startpunkt für einen gemeinsam vertieften Austausch. Neben der Behebung des durch den Gesetzgeber angerichteten Schadens gelte es nun, Vertrauen wieder herzustellen, denn nur privates Engagement bewahre Kulturgüter zugleich für die Allgemeinheit. Vor diesem Hinter-grund müsse im Deutschen Bundestag eine revidierte Meinungsbildung über die zukünftigen Rahmenbedingungen für den deutschen Kunstmarkt, die Auktionshäuser, Galeristen und Kunsthändler, aber auch für Sammler, Künstler, Museen und andere Kulturinstitutionen einsetzen, um mit geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder vorteilhafte Bedingungen für den Kulturstandort Deutschland zu schaffen. Schon Schiller wußte: „Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit“/BZ