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Pressemitteilung 21.04.2020
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Wirtschaftsrat empfiehlt zielgenaue Maßnahmen für die Wiedereröffnung des Einzelhandels und touristischer Angebote

Der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Schleswig-Holstein, Dr. Christian von Boetticher, fordert eine vernünftige Handhabung der Wiedereröffnung des Einzelhandels und wendet sich gegen den Beschluß der Landesregierung, nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder zu öffnen.

Dr. Christian von Boetticher: "Nicht Betriebsgrößen, sondern garantierte Hygienemaßnahmen entscheidend“

„Zwar ist eine schrittweise Wiederbelebung des Einzelhandels zu begrüßen. Allerdings ist eine fortgesetzte Schließung größerer Geschäfte nicht sinnvoll. Allein entscheidend sind die Infektionsrisiken. Denn je größer eine Verkaufsfläche ist, desto mehr Platz kann auch Abstands- und Hygieneregeln eingeräumt werden“, mahnt von Boetticher. Ohne die Ankermieter blieben auch die kleineren Geschäfte in Mitleidenschaft gezogen. „Bei allen diesen Maßnahmen müsse sich die Landesregierung eng mit Hamburg abstimmen. In ganz Südholstein sei den Einwohnern völlig unverständlich, warum Schleswig-Holsteiner zur Erholung und zum Einkaufen auch mit dem Auto in das Ballungszentrum Hamburg dürften, die Hamburger andersherum aber die Grenzen zunächst gar nicht und später zumindest nicht mit dem Auto überqueren durften. „Künstlich wiedereingeführte kleinstaatliche Grenzen in Deutschland halten keinen Virus auf, gemeinsame effiziente Lösungen aber schon.“ so von Boetticher weiter.

 

v. Boetticher: "Nicht Betriebsgrößen, sondern garantierte Hygienemaßnahmen entscheidend“


Der Wirtschaftsrat fordert entsprechend, die Lockerungen der Ladenschließung nicht an Betriebsgrößen oder Verkaufsflächen festzumachen, sondern einzig an der Garantie adäquater Hygienemaßnahmen durch die Einzelhändler. „Dies kann zum Beispiel die Begrenzung der Besucherzahlen auf einen Kunden pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche, die Regulierung von Warteschlangen, sofern baulich möglich, getrennte Ein- und Ausgänge, Schutzvorrichtungen an den Kassen, Schutzausrüstung für das Verkaufspersonal, Hygienevorschriften für Kunden wie zum Beispiel Desinfektionsspender, Bodenmarkierungen, Piktogramme sowie der Verzicht auf Barzahlungen sein. Zudem sind auch kürzere Öffnungszeiten oder innerhalb größerer Geschäfte Teilöffnungen zu erlauben“, erläutert der Landesvorsitzende weiter.
 
Der Wirtschaftsrat fordert darüber hinaus, auch im Bereich der touristischen Angebote abzurücken von pauschalen Verboten und überzugehen zu Maßnahmen, die allein an den Infektionsrisiken orientiert sind. So sei es schwer nachvollziehbar, warum der Bezug von Ferienhäusern, Appartements und Zweiwohnsitzen untersagt bleiben sollen. Ebenso sind Freiluftaktivitäten wie Segeln, Golfspielen und Waldspaziergänge anders zu bewerten als Kaffeefahrten im Reisebus „Unsere Landesregierung sollte sich gewahr werden, daß unangemessene Verbote nicht nur ein gerichtliches Nachspiel haben werden, sondern den Staat auch finanziell in die Haftung zwingen. Die anrollende Insolvenzwelle von Betrieben in Schleswig-Holstein wird einen erheblichen politischen und auch wirtschaftlichen Rückschlag auslösen, der von vorneherein mit mehr Augenmaß und zielgenau Maßnahmen möglich gering gehalten werden muß. Es geht jetzt um die nackte Existenz unserer mittelständischen, familiengeführten Unternehmensstruktur in Deutschland“, warnt Dr. von Boetticher abschließend.