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Pressemitteilung 14.09.2020
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Unternehmensstrafrecht: Große Keule mit Bumerang-Effekt

Leserbrief an die KN zum Kommentar "Große Keule nötig - Unternehmensstrafrecht braucht Reform" samt Bericht von Ulrich Metschies vom 15. September 2019

Über individuelle Schuld kann „Kriminalität im schützenden Gestrüpp von Konzernstrukturen“ aufgedeckt und sanktioniert werden. Das zeigt der Dieselskandal. Dass unseren Staatsanwalt­schaften der Crème internationaler Anwaltskanzleien gegenübersitzen, ändert ein Unterneh­mensstrafrecht nicht. Vielmehr trifft der tiefgehende Bruch des Rechtssystems vor allem Familienunternehmen und Mittelstand, die beim Compliance fortan auf das Niveau von Großkonzernen gezwungen werden. Es trifft ebenso individuell vollkommen unschuldige Bürgermeister oder Landräte, die bei Kriminalität in Stadtwerken, Krankenhäusern oder Hafengesellschaften diese zukünftig öffentlich vor Strafgerichten verantworten müssen. Die Strafen zahlt der Steuerzahler. Die große Keule, die der grüne Rechtsexperte gegen das „Geflecht multinationaler Konzerne“ schwingt, dürfte für die Politik schnell zum Boomerang werden.

 

Dr. Bertram Zitscher

Landesgeschäftsführer Schleswig-Holstein

Wirtschaftsrat der CDU e.V., Kiel

 

 Kiel, d. 15.9.2020