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Pressemitteilung 10.03.2019
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Wirtschaftsrat begrüßt Änderungen im TSVG-Entwurf

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V., Landesverband Schleswig-Holstein begrüßt die Änderungen im Entwurf zu einem Terminservice- und Versorgungsgesetz, in dem die einschränkenden Klauseln für medizinische Versorgungszentren zugunsten eines gesunden Wettbewerbs im strukturellen Wandel der ärztlichen Versorgungsstruktur gestrichen worden sind. Dazu der Landesvorsitzende Dr. Christian von Boetticher: „Glücklicherweise hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß auch durch Investoren die Strukturen in ambulanten ärztlichen Bereichen verschiedener Disziplinen erfolgreich entwickelt haben – zum Beispiel in der Augenheilkunde oder der Radiologie. Es kommt auf Vielfalt in der Versorgung an, um einen oder mehrere Wege für die Zukunft zu finden.“

Erstaunlich ist deshalb aus der Sicht des Wirtschaftsrates, daß man jetzt als einzigen Bereich den Wettbewerb der Zahnärzte besonders einschränken möchte. Gerade dort ist die Feminisierung höher als in anderen Fachärztegruppen. Selbst gut laufende Praxen in der Stadt sind häufig nicht mehr verkäuflich, da es nicht dem Lebensweg junger Zahnärzte entspricht, 50 Wochenstunden zu arbeiten, bei gleichzeitig vollem Insolvenzrisiko.

 

Zudem würde das Marktgefüge durch die vorgeschlagene Einschränkung, welche auf von den regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen festgelegten uneinheitlichen Bezugsgrößen basiert, in bedenklichem Maße in die Hände der Selbstverwaltung gelegt. Dies würde mit erheblicher Rechtsunsicherheit für die Gründung und den Fortbestand medizinischer Versorgungszentren einhergehen.

 

Dazu der Vorsitzende der Landesfachkommission Gesundheitswirtschaft Florian Friedel: „Falls es bei dieser Ungleichbehandlung bleibt, sollten wir die Lex Zahnärzte zumindest mit einer Experimentierklausel versehen.“ Der Wirtschaftsrat empfiehlt dazu, die Auswirkungen für die Schließung von Praxen sowie auf die privat zu zahlenden Kosten für gesetzlich versicherte Patienten im Vergleich zu den im Wettbewerb unbeschränkten fachärztlichen Disziplinen auszuwerten und die Lex Zahnärzte erneut auf den Prüfstand zu stellen bzw. zunächst auf zwei Jahre zu befristen.