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Pressemitteilung 17.07.2019
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Wirtschaftsrat begrüßt Öffnungsklausel zur Grundsteuerreform für Schleswig-Holstein

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. für Schleswig-Holstein begrüßt die Einigung des Koalitionsausschusses hinsichtlich der Grundsteuerreform. Diese gibt den Kommunen die notwendige Planungssicherheit für ihre Haushalte. Dazu der Vorsitzende der Landesfachkommission Immobilienwirtschaft des Wirtschaftsrates in Schleswig-Holstein, Dr. Ulrik Schlenz: „Wichtig ist jetzt, daß die Politik jetzt die Grundsteuer fair und transparent gestaltet. Die Höhe der Steuer regelt am Ende jede Kommune selbstständig.“ Mieter, Vermieter und Unternehmen dürften nicht über das bisherige Maß hinaus belastet werden. „Die kommunalen Hebesätze müssen so justiert werden, daß keine Mehrbelastungen entstehen. Hier sind die Verwaltungsspitze und die Kommunalpolitik in der Pflicht, eine vernünftige Steuerung für ihren Ort festzusetzen“, betont Schlenz.

Dr. von Boetticher: "Lackmustest für Jamaika-Regierung"

Der Wirtschaftsrat begrüßt zudem die Öffnungsklausel, durch die auch Schleswig-Holstein die Möglichkeit erhält, bis zum Jahr 2025 zu entscheiden, ob sie das Bundesmodell anwenden wolle. Zugleich bedauere der Verband, daß das Bundesfinanzministerium an seinem bundesweit gültigen und vergleichsweise komplexen wertabhängigen Modell festgehalten habe. „Das vom Wirtschaftsrat empfohlene, leicht umzusetzende wertunabhängige Flächenmodell kann nun zumindest – wie von Bayern bereits angekündigt – individuell umgesetzt werden“, unterstreicht Schlenz. Es sei leider die Chance vertan worden, eine einheitliche, transparente, einfache und leicht zu verwaltende Lösung für die Grundsteuer zu schaffen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich eingefordert. „Selbst wenn durch die hinreichende Senkung der Steuermeßzahl kurzfristig Aufkommensneutralität erreicht werde, führt die kontinuierliche Steigerung der Bodenrichtwerte sowie der Kaltmieten zu automatischen Steuererhöhungen. Solche sind jedoch im Koalitionsvertrag ausgeschlossen worden.“, stellt Dr. Schlenz fest.

Eine Anwendung eines wertabhängigen Modells, wie es die Grünen in Schleswig-Holstein favorisieren, werde dagegen zu einem hohen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht nur für die kommunalen Behörden, sondern auch für die Steuerpflichtigen führen. Dazu der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates der CDU e.V. für Schleswig-Holstein, Dr. Christian von Boetticher: „Die Landesregierung wird sich irgendwann entscheiden müssen, ob sie es ernst meint mit einfachen Steuergesetzen. Hochkomplexen Bewertungsmodelle verteilen nicht nur um, sondern entwerten das private Eigentum durch immer neue bürokratische Lasten und erfordern zusätzliche Steuerlasten für eine ausufernde öffentliche Verwaltung erhöhen. Die notwendige Entscheidung über das Modell ist deshalb ein Lackmustest für die Grundausrichtung unserer Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein.“