Die Krankenhausreform gehört in den Vermittlungsausschuss“
Wirtschaftsrat Thüringen appelliert an Gesundheitsministerin Werner
Erfurt, 14.11.2024: Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. Landesverband Thüringen warnt vor der Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Der Unternehmerverband kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz in der derzeitigen Form erhebliche Risiken für die Krankenhauslandschaft in Thüringen birgt. „Obwohl das Gesetz formal nicht zustimmungspflichtig ist, halten wir eine sorgfältige Überprüfung und Überarbeitung für unverzichtbar, um sicherzustellen, dass es langfristig tragfähig und für die regionale Versorgungssicherheit förderlich ist“, betont der Landesvorsitzende Mihajlo Kolakovic. „Daher raten wir dringend dazu, das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zu überweisen.“
Kolakovic weiter: „Wir sind der Überzeugung, dass ein so tiefgreifender Eingriff in die Krankenhauslandschaft einer umfassenderen und durchdachteren Prüfung bedarf. Daher ersuchen wir Gesundheitsministerin Werner, sich für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss stark zu machen, um die nötige Zeit für eine gründliche Überarbeitung und bessere Absicherung der Reform zu gewinnen.“
Der Wirtschaftsrat führt für seine Kritik insbesondere folgende Punkte an:
- Unzureichende Finanzierung und Gefahr der Strukturbereinigung ohne Rücksicht auf regionale Bedarfe
Das Gesetz gewährleistet keine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser und riskiert eine „kalte“ Strukturbereinigung im Gesundheitswesen. Solche Einschnitte gefährden die Versorgungssicherheit, da es aktuell an ausgebauten ambulanten Strukturen fehlt. Krankenhäuser sind nicht nur medizinisch unverzichtbar, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in vielen Regionen. Sollte es zu Standortschließungen kommen, wird es äußerst schwierig sein, diese Strukturen wieder aufzubauen. Die Gefahr besteht, dass qualifiziertes Fachpersonal sich beruflich umorientiert, was langfristige negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und regionale Wirtschaft hat. - Fehlende und fragwürdige Finanzierungsgrundlage
Die Reform soll durch Mittel der Krankenkassen finanziert werden, was von vielen Kassen als verfassungswidrig betrachtet wird. Eine solche Belastung der ohnehin angeschlagenen Kassen ist unserer Ansicht nach weder gerechtfertigt noch sinnvoll. Dies wird die finanzielle Lage der Krankenkassen weiter verschärfen und zusätzliche Unsicherheiten in das Gesundheitssystem bringen. - Anpassung der Leistungsgruppen an das bewährte NRW-Modell
Das NRW-Modell für die Krankenhausreform bietet einen praxisnahen Ansatz, von dem Thüringen profitieren könnte. Eine stärkere Orientierung an diesem Modell könnte dazu beitragen, eine realistischere und bedarfsorientierte Umsetzung der Leistungsgruppen sicherzustellen. - Fehlende Auswirkungsanalyse und unzureichendes Bewertungsinstrumente
Vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wurde keine umfassende Auswirkungsanalyse durchgeführt. Das nachträglich bereitgestellte Tool für die Bundesländer zur Analyse der Reformfolgen ist unserer Meinung nach völlig unzureichend für eine fundierte Bewertung eines derart komplexen Vorhabens. Die Länder benötigen dringend mehr Zeit, um eine angemessene Auswirkungsanalyse vorzunehmen. Eine Entscheidung über das Gesetz ohne eine solide Grundlage wäre schlicht verantwortungslos.