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Bericht
02.09.2020
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Aus den Ländern (Thüringen): Mit den CORONA-Hilfen der EU aus der Wirtschafts- und Finanzkrise?

Mitteldeutscher Wirtschaftsdialog mit Alexander Graf Lambsdorff MdB, stellv. Vorsitzende der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Sind mit den verabredeten zwei EU-Hilfspaketen in ihrer Gesamthöhe von 1.750 Milliarden Euro die geeigneten Mittel gefunden, die aus der Wirtschafts- und Finanzkrise führen? Diese Fragen beantwortete Alexander Graf Lambsdorff (MdB), Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion als Gast des „Mitteldeutschen Wirtschaftsdialoges des Wirtschaftsrates“ am 3. September 2020. Zu diesem inzwischen etablierten Onlineformat laden die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Mitglieder und an Wirtschaftspolitik Interessierte sowie Beteiligte. Neu einbezogen wurde der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, der dieses Podium nun ebenfalls zum Meinungsaustausch mit den Experten und den Mitgliedern untereinander nutzt.

Drei eindeutige PLUS-Punkte hob das langjährige Mitglied des EU-Parlaments in seiner Bewertung des vom Europäischen Rat fixierten „Mehrjährigen Finanzrahmens MFR 2021 - 2027“ und des „Next Generation EU 2021 - 2024“ (NGEU) hervor. So sei es politisch richtig, als Europäische Gemeinschaft auch eine gemeinschaftliche Antwort auf Corona zu geben. Weiter begrüßte er die dank der „Sparsamen 4“ hineinformulierten und fixierten strengen Verwendungsvorschriften. Generell müsste besonderen Situationen stets auch mit besonderen Maßnahmen begegnet werden. Stark verändert hätte sich in der verabschiedeten Fassung die Zuteilung der Mittel mehr zur Stärkung der Aufbau- und Resilienzfazilität auf Kosten anderer Zukunftsprogramme. Kritisch sah Graf Lambsdorff das Verhältnis von Darlehen und Zuschüssen in dem NGEU-Gesamtvolumen des Wiederaufbauprogramms von 750 Milliarden Euro und die „Unterfinanzierung insbesondere der Zukunftsprogramme HORIZON 2020 und EU4Health“. Eindeutig notwendigen Nachbesserungsbedarf mahnte er für MFR und NGEU in punkto der „derzeit noch vagen Formulierungen bei Rechtsstaatlichkeit“ an.

Die Umsetzung muss nun vom Europa-Parlament und von den nationalen Parlamenten beschlossen werden. In den bis spätestens Oktober 2020 zu fassenden Beschlüssen des Europaparlamentes müsse nun ein „Rechtsstaatsmechanismus“ sowie die Einnahmeseite durch die EU vereinbart werden. Für Deutschland stehe die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses durch Bundestag und Bundesrat auf der Dinglichkeitsagenda.