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Pressemitteilung 27.02.2024
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Reform des Rundfunkstaatsvertrages unerlässlich

Beitragserhöhung nicht vermittelbar

Wirtschaftsrat Thüringen: Beitragserhöhung für Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vermittelbar

 

Mihajlo Kolakovic: Kein zusätzliches Geld für dysfunktionale Strukturen - Reform des Rundfunkstaatsvertrages voranstellen

 

Erfurt/Thüringen, 27.02.2024: Der Landesverband Thüringen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab. „Selbst eine Erhöhung um nur 58 Cent bedeutet letztendlich noch mehr Geld, das die Beitragszahler in ein reformunwilliges System pumpen sollen“, kritisiert Mihajlo Kolakovic, der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Thüringen. „So lange die Sendeanstalten nicht bereit sind, in einen konstruktiven Dialog einzutreten, wie die überholten Strukturen und die nicht mehr zukunftsfähige Grundausrichtung auf lineare Inhaltsverbreitung reformiert werden können, kann nicht mehr Geld durch Geldhahn fließen. Ohne eine umfängliche Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages wird das Vertrauen in den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter absinken.“

 

Der Wirtschaftsrat Thüringen kritisiert vor allem die Gehaltsstruktur in den Leitungsebenen der Sendeanstalten. Mihajlo Kolakovic: „Für Aufgaben, die mit Mitteln der Beitragszahler finanziert werden, muss sich das Niveau der finanziellen Vergütung am öffentlichen Dienst orientieren.“ Als Richtlinie für die Gehaltsstruktur im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) schlägt der Wirtschaftsrat Thüringen daher eine Angleichung aller Gehälter an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor. „Intendanten und Chefredakteure müssen nicht so gut wie Minister oder gar Ministerpräsidenten bezahlt werden. Das würde einerseits ein Ende der Überversorgung in den Leitungsebenen bedeuten und gleichzeitig auch nach unten ein gewisses Mindestmaß an Bezahlung sichern. Denn, während die Chefetagen finanziell besonders gut ausgestattet sind, wird ein Großteil der Inhalte von schlecht bezahltem Personal erarbeitet, das oft nicht mal einen sicheren Arbeitsvertrag hat“, stellt Mihajlo Kolakovic fest.

 

Der Wirtschaftsrat Thüringen fordert auch, dass ein Umdenken stattfindet und der Öffentlich-rechtliche Rundfunk sich weniger als Konkurrenz zu privaten Anbietern versteht, sondern mehr als Ergänzung. „Hierzu zählt vor allem, sich aus Bieterwettbewerben für Unterhaltungsformate und Übertragungsrechte herauszuhalten, wenn es private Interessenten gibt, die eine Verbreitung essentieller Inhalte auf dem deutschen Markt sicherstellen können“, sagt Mihajlo Kolakovic. Dazu müssen außerdem Doppelstrukturen vor und hinter der Kamera oder dem Mikrofon abgebaut werden. Mihajlo Kolakovic: „Zu vielen Ereignissen reisen gleich mehrere Redaktionen an, um dann grundsätzlich gleiches zu berichten. Hier gibt es genau so viel Sparpotential, wie bei der Personalverwaltung, Materialbeschaffung oder den mittlerweile fünf Mediatheken, 21 Fernsehsendern, 72 Radiosendern und den bis zu 900 Social-Media-Kanälen.“

 

Deshalb fordert der Wirtschaftsrat Thüringen eine Anpassung des Auftrages im Rundfunkstaatsvertrag. „In Zeiten von niedrigschwelligen Streamingangeboten ist die Produktion eines linearen Vollprogrammes aus der Zeit gefallen. Die Sendeanstalten müssen sich auf ihre Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur fokussieren“, stellt Mihajlo Kolakovic fest. Unterhaltungsangebote, die heute in Konkurrenz zu denen der privaten Anbieter stehen, waren einst Programmbestandteil um die Bevölkerung vom Rundfunk zu überzeugen. Seit dem Aufkommen des Privatfernsehens war ein Vollprogramm auch deshalb nötig, damit Zuschauer vom Umschalten abgehalten werden. Mihajlo Kolakovic: „Diese Notwendigkeit hat sich mit der Verbreitung von Inhalten über Mediatheken und Plattformen vollkommen erledigt. Hier gibt es das größte Einsparpotential.“

 

Besonders kritisch sieht der Wirtschaftsrat Thüringen es, wenn Produktionsfirmen als Tochtergesellschaften der Sendeanstalten auftreten und wettbewerbsverzerrend Inhalte und Produktionskapazitäten anbieten. Mihajlo Kolakovic: „Diese Produktionsgesellschaften müssen vollständig aufgelöst werden. Genauso wie Exklusivverträge mit externen Produktionsgesellschaften ihrer Moderatoren beendet werden müssen, die regelmäßig erscheinende Formate für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzieren, obwohl dies auch mit den bestehenden Mitteln der Anstalten selbst möglich wäre.“