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Pressemitteilung 25.08.2020
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Zu konstruktive Opposition schadet der Wirtschaft!

Landesvorsitzender Mihajlo Kolakovic: CDU-Landtagsfraktion muss markanter eigene Schwerpunkte ihres 20-Punkte-Plans durchsetzen

Landesvorsitzender Mihajlo Kolakovic: CDU-Landtagsfraktion muss markanter eigene Schwerpunkte ihres 20-Punkte-Plans durchsetzen

Enttäuscht zeigt sich der Landesverband Thüringen im Wirtschaftsrat der CDU e. V. über die wirtschaftspolitischen Ergebnisse der Oppositionsarbeit der CDU-Fraktion im Landtag des Freistaates. „So sinnvoll eine konstruktive Opposition in gesundheitspolitischen Fragen in Coronazeiten auch sein mag, so wenig hilfreich ist sie in Hinsicht auf notwendige wirtschaftspolitische Veränderungen“, so Landesvorsitzender Mihajlo Kolakovic. „In Zeiten, in denen der Einzelhandel in etlichen Bereichen um 30 Prozent und mehr einbricht, muss es möglich sein, das restriktive Thüringer Ladenschlussgesetz zu öffnen. Jeder Ladenbesitzer und Unternehmer weiß selber am besten, wann und zu welcher Zeit und wie lange er seinen Laden öffnen muss. Es gilt, für seine Kunden zu entgegenkommenden Zeiten erreichbar zu sein, um nicht Kunden und Umsatz an den Internethandel zu verlieren!“ Es zeuge von ideologischer Verbohrtheit der Regierungsparteien, dass man hier nicht in der Lage sei, das entsprechende Gesetz so zu ändern, dass Sonntagsöffnungszeiten ermöglicht werden. Insbesondere müsse hiermit auch das Verbot aufgehoben werden, dass Mitarbeiter mehrere Samstage hintereinander arbeiten dürfen. Obwohl hierfür wahrscheinlich eine Mehrheit im Landtag zu organisieren wäre, bringt die CDU-Fraktion aufgrund des „konstruktive Oppositionsabkommens“ keine entsprechende Gesetzesänderungsinitiative in den Landtag ein.

Das gleiche gelte nach Meinung der Mitglieder des Wirtschaftsrates Thüringen für das Thüringer Vergabegesetz. Dies müsse an vielen Stellen von ideologischem Ballast (Anzahl der Zeitarbeitnehmer, Ausbildungsquote etc.) befreit werden. Insbesondere kleinere thüringische Unternehmen ließen sich so mit öffentlichen Aufträgen fördern, um ihnen aus der Krisensituation herauszuhelfen. Ebenso die Datenschutzgrundverordnung, die in Coronazeiten ebenfalls nicht als zusätzliches Hindernis für unternehmerisches Handeln herhalten dürfe. Die notwendige Digitalisierung in Wirtschaft und Bildung wird nicht einfacher, wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz Drohungen ausspricht, statt zu helfen. Weiterhin mute es mindestens fragwürdig an, einen Landeshaushalt aufzublähen, statt bei sich für 2020 und die kommenden Jahre abzeichnenden Mindereinnahmen zu sparen.

Der Wirtschaftsrat erwarte von der Regierungskoalition und Opposition keine Wunder, sondern die Umsetzung dieser vier einfachen Sofort-Maßnahmen und danach die konsequente Weiterverfolgung des von der Thüringen-CDU im Juli 2020 veröffentlichten 20-Punkte-Plans!

- sofortige Änderung des Ladenschlussgesetzes
- das Vergabegesetz entschlacken
- Unterstützung der Digitalisierung von Wirtschaft und Schulen durch den Landesbeauftragten für Datenschutz- im Zweifel ermahnen, nicht drohen und ohne Möglichkeit der Korrektur sanktionieren.
- Zentrale Landesvorgaben für Coronaregeln, kein Abwälzen der Verantwortung des Landes auf Kreise und Kommunen