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Positionspapier
04.12.2023
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Wirtschaftsrat fordert zügige Umsetzung der nötigen Regulierungen für bidirektionales Laden um die Klimaziele zu erreichen

©Adobe Stock (yaly)

Deutschland hat sich im Rahmen des Klimaschutzgesetzes 2021 dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Im Verkehr sollen die Emissionen in den kommenden acht Jahren nahezu halbiert werden – von 148 Mio. t. CO2-Äquivalent im Jahr 2022 auf 85 Mio. t CO2 in 2030. Auch wenn der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität und der Hochlauf der Wasserstoff-Infrastruktur deutlich beschleunigt und gleichzeitig die fossilen CO2-Emissionen der Bestandsflotte reduziert werden, verbleibt eine Ziellücke, die durch weitergehende Maßnahmen geschlossen werden muss. Bidirektionales Laden kann einen wesentlichen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leisten. 

Der europäische Gesetzgeber hat durch die Verabschiedung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED III) vorgegeben, dass das bidirektionale Laden regulatorisch ermöglicht werden soll. In diesem Sinne sind die Mitgliedstaaten angehalten, für dezentrale Energieanlagen wie mobile Speicher einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Energiemärkten zu ermöglichen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, weiterhin eine Spitzenposition bei neuen Technologien zu behalten und mit bidirektionalem Laden einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, sollte Deutschland möglichst zeitnah den notwendigen Rechtsrahmen für die flächendeckende Einführung des bidirektionalen Ladens schaffen.