Bundeshaushalt auf Zukunftsfähigkeit ausrichten
Namensartikel von Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates
Die Haushaltspolitik, das Königsrecht der Parlamentarier, rückt selten in den Fokus der Öffentlichkeit.Dabei spiegelt der Bundeshaushalt die politische Agenda einer Regierung. In einer „Zeitenwende“ sollte der Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 sowie die Finanzplanung bis 2027 ein besonderes Augenmerk legen auf die politische Ausrichtung und Adjustierung von Schwerpunkten. Leider weit gefehlt.
Zur Erinnerung: Die Bundesregierung verwaltet die Einnahmen der Steuerzahler in Deutschland. Das Grundgesetz fordert daher einen in Einnahmen und Ausgabenausgeglichenen Haushaltsplan. Die Ampelkoalition wollte diese Vorgabe zur Aufstellung der Haushaltseckwerte nicht erfüllen. Diese, auch politische Respektlosigkeit, verkennt die negative Signalwirkung im aktuellen ökonomischen Umfeld.
Deutschland befindet sich in einer Phase von Umbrüchen, Unsicherheiten und Inflation. In einer solchen Zeit muss Politik Erwartungen lenken, auf deren Grundlage Unternehmen Investitionsentscheidungen treffen. Während die Geldpolitik die Inflationserwartungen dämpft, bewirkte die Uneinigkeit in der Ampel mit massiven konsumtiven Ausgabenwünschen das Gegenteil.
Öl ins Feuer goss die Ampelkoalition mit ihrem Verhalten zur Haushaltsaufstellung: Unternehmen sind stark verunsichert ob möglicher Steuererhöhungen - dabei ist Deutschland als Hochsteuerland im internationalen Vergleich bereits auf die letzten Ränge abgerutscht. Ein klares Signal der Ausgabendisziplin wäre für den Wirtschaftsstandort geboten gewesen. Der Bundeswirtschaftsminister hätte diese wirtschaftspolitische Implikation der Haushaltspolitik mitdenken müssen. Umso mehr ist dem Bundesfinanzminister seine Standhaftigkeit bei der Schuldenbremse hoch anzurechnen. Sie ist kein politischer Fetisch, sondern Inflationsbremse und Stabilitätsanker für die Wirtschaft.
Der Haushaltsentwurf für 2024 und die Finanzplanung bis 2027 lassen von einer „Zeitenwende“ nichts erkennen. So wird zum einen das Zwei-Prozent-Ziel der NATO mit dem Kernhaushalt und trotz geplanter Mittelabflüsse aus dem Sondervermögen mit nur 1,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) verfehlt. Dabei steigen die Ausgaben im Verteidigungsetat rein aufgrund von Personalkosten. Zum anderen bildet der Haushaltsentwurf auch nicht den digitalen Wandel ab: Ausgabenkürzungen im zweistelligenProzentbereich bei der Förderung Künstlicher Intelligenz oder für die Entwicklung neuer Technologien sowie bei der Investitionsförderung von kleinen und mittelständische Unternehmen bedeuten keine
Sozialausgaben – ein krudes Bild.
Der Bundeshaushalt weist ein strukturelles Ungleichgewicht auf. Dazu haben drei Verschiebungen beigetragen. Erstens hat der Bund 2020 Steueranteile an die Länder abgetreten. Seitdem fällt die Steuerquote des Bundes mit 8,7 Prozent des BIP hinter die der Länder und Gemeinden mit 11,3 Prozent zurück. Gleichzeitig steigen Ausgabepositionen infolge einer gewollten Kostenübernahme durch den Bund. Damit sinkt der Handlungsspielraum des Bundes erheblich, obwohl Länder und Kommunen derzeit Überschüsse erzielen. Zweitens belasten den Haushalt demographisch wie politisch bedingt die stetig steigenden Zuschüsse an die Sozialversicherungen, nicht zuletzt infolge neuer sozialpolitischer Wohltaten. Drittens führen krisenbedingt eingegangene Defizite in Nebenhaushalten, wie dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und dem Klima- und Transformationsfonds, zu einem Anstieg der Zinsausgaben um 900 Prozent von 2021 bis 2023. Die Zinslasten binden bereits 8,4 Prozent des Bundeshaushalts. Addiert um die Sozialausgaben sind 43 Prozent der Bundesausgaben indisponibel. Rechnet man noch Personalausgaben und eingegangene Verpflichtungen hinzu, ist der Bundeshaushalt zu mehr als der Hälfte versteinert.
rund zwölf Prozent des BIP entspricht.