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Medienresonanz
13.09.2020
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Wo bleibt der „Wumms“ für den Mittelstand?

Namensbeitrag von Astrid Hamker in der Wirtschaftswoche
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Vieles an der Rettungspolitik der Bundesregierung war richtig, aber beileibe nicht alles gut. In der Steuerpolitik muss sich die große Koalition dringend einen Ruck geben - sonst droht unseren Unternehmen doch noch ein bitteres Ende. Wo bleibt der "Wumms" für den Mittelstand? Die deutsche Politik hat zweifellos in der Coronakrise das meiste richtig gemacht. An ein starkes Aufbruchssignal für Unternehmer hat Bundesfinanzminister Scholz bei seinem "Wumms" wohl weniger gedacht. Absolut konLraprodukLiv sind die SLeuererhöhungen, die er ins Spiel gebracht hat. Wenn 50 Prozent der Wirtschaft Psychologie sind, wie einst Ludwig Erhard analysierte, dann reichen die politischen Weichenstellungen nicht aus. Manche wie neue Staatsbeteiligungen oder radikale Eingriffe wie in der Wohnungspolitik lassen eher den Verdacht einer ungesunden Selbstüberschätzung aufkommen.

In der Krise selbst wurden wegen des extremen Nachfrageeinbruchs Liquiditätshilfen überwiegend als Darlehen durch Landesbanken und die KfW ausgegeben. Das war als Sofortmaßnahme absolut richtig. Zum Ende der Krise kann dadurch in vielen Fällen eine bilanzielle Überschuldung eintreten. Darauf muss im Insolvenz- und im Steuerrecht mit schnellen und konsequenten Maßnahmen reagiert werden. Eine Verschiebung der Frist für Insolvenzanmeldungen reicht nicht, wiegt nur in falscher Sicherheit.

Um die Liquidität darüber hinaus zu sichern, muss die Politik Vcrlustrückträgc in größerem Umfang ermöglichen. Im Zweiten Coronasteuerhilfegesetz ist eine Anhebung in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro vorgesehen. Die Erhöhung ist grundsätzlich gut, greift aber noch zu kurz. Ein höherer Verlustrücktrag ist gerade für größere Unternehmen notwendig. Erst ein Rücktrag von Verlusten aus 2020 ohne Begrenzung ist angesichts der historischen Krise wirksam, um Verluste weitestgehend verrechnen zu können.

Kleine und mittelständische Unternehmen - Gastwirte, Konzertveranstalter bis zum Handwerksbetrieb - brauchen hingegen einen längeren Rücktragszeitraum von mindestens zwei Jahren. Gerade sie sind von starken Umsatzausfällen während des Lockdowns und der nur zögerlichen Wiederbelebung betroffen. Andere Länder wie die USA und Frankreich haben hier zur Unterstützung ihrer Betriebe Rücktragszeiträume von bis zu fünf Jahren geschaffen. Hier darf Deutschland nicht erneut hintenanstehen. Gleichzeitig muss die Mindestbesteuerung von verbleibenden Verlustvorträgen zumindest vorübergehend ausgesetzt, besser ganz abgeschafft werden.

Anfang Juni wurde im Koalitionsausschuss noch die Möglichkeit der "Corona-Rücklage 2019" für Unternehmen erwogen. Im Zweiten Coronasteuerhilfegesetz ist diese Option nicht mehr enthalten. Gerade für 2019, für das die Steuerbescheide in 2020 und 2021 ergehen, wäre es dringend notwendig. Unternehmen vor Liquiditätsbelastungen durch Steuernachzahlungen zu schützen. Durch die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage in der Steuerbilanz, könnten Gewinne aus 2019 vorübergehend von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies würde dazu führen, dass Vorauszahlungen für 2019 im Jahr 2020 erstattet und Liquiditätsreserven bei den Unternehmen freigesetzt werden können. Eine solche Rücklage wäre dann 2020 und 2021 jeweils gewinnerhöhend wieder aufzulösen und mit in der Krise entstehenden Verlusten zu verrechnen.

Die große Koalition kann sich hier entscheiden zwischen möglichen Steuermindereinahmen und dem Wegbrechen ganzer bisher zuverlässiger, solider Steuerzahler durch Insolvenz. Letztlich werden sich hier der Bundesfinanzminister und die SPD einen Ruck geben müssen - oder Herr Scholz direkt als ausgerufener Kanzlerkandidat seiner linken Partei- und Fraktionsspitze einen Schubs.

Durch die innere Blockade der Kegierungskoalition fällt Deutschland auch in den großen Linien der Steuerpolitik immer stärker gegenüber den wichtigsten Industrienationen zurück. Bereits vor der Coronakrise lag unser Land an der Spitze der OECD-Steuerbelastungsstatistik. Ein Beispiel: In der zurückliegenden Dekade ist der Unternehmenssteuersatz in Großbritannien von 28 auf 19 Prozent gesunken, während die Gesamtsteuerbelastung hierzulande durch steigende Gewerbesteuerhebesätze auf durchschnittlich knapp 30 Prozent gestiegen ist. Große Steuerreformen in den USA und Frankreich haben unsere Wettbewerbsposition noch weiter geschwächt. Diese Standortnachteile müssen durch eine umfassende Unternehmenssteuerreform und eine verbesserte Thesaurierung für den Mittelstand beseitigt werden.

Ich will nicht verhehlen, manches in meiner Aufzählung reißt die Mehrheit der Leser kaum vom Hocker - ist kaum der angemahnte "Wumms" für den Mittelstand. Diesen notwendigen psychologischen Effekt erwarte ich jedoch von der kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Längst ist das jahrelange Festhalten am Soli zum ärgerlichsten Negativsymbol für Unternehmer und Führungskräftc in unserem Land geworden.

Unsere Wettbewerbsfähigkeit hat im internationalen Vergleich auf fast allen Feldern erheblich nachgelassen: Steuern, Energiepreise, Arbeits- und Sozialkosten sowie Bürokratieaufwand. Schon vor der Coronakrise ist Deutschlands Wachstum abgebrochen. Wir haben uns zu sehr auf den Erfolgen der vergangenen zehn Jahre mit stetem Wachstum und Beschäftigungsrekord ausgeruht. Die Politik nimmt einen starken Mittelstand zu selbstverständlich. Ohne ihn werden wir kaum auf den Wachstumspfad zurückkehren. • ASTRID HAMKER, 54, ist Präsidentin des Wirtschaftsrates der CDU und Gesellschafterin der Piepenbrock-Unternehmensgruppe.