Wirtschaftsrat: Angekündigtes Bundesgesetz gegen Enteignung muss zeitnah kommen
Der Wirtschaftsrat erinnert an das Versprechen auf dem Reformgipfel im Kanzleramt Anfang Juli, ein neues Bundesgesetz auf den Weg zu bringen. Es soll die Vergesellschaftung privater Mietwohnungen auf Landesebene verhindern. Diesem Versprechen „müssen jetzt zügig Taten folgen. Deutschland braucht ein klares Signal, dass die Eigentumsgarantie als zentrales Standortversprechen unangetastet bleibt“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der Augsburger Allgemeinen. Weiter zitiert ihn das Medium: „Die jüngsten Äußerungen aus der Berliner Linken zeigen: Die Debatte über die Enteignung großer Wohnungsbestände ist keine theoretische Diskussion mehr, sondern ein konkretes politisches Vorhaben.“ Umso wichtiger sei es, „dass sich alle Parteien der demokratischen Mitte unmissverständlich von solchen Enteignungsfantasien abgrenzen“.
Denn wenn das nicht geschieht, drohen aus Sicht des Wirtschaftsrates gravierende wirtschaftliche Folgen: Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen würde nicht nur einen Systembruch markieren, sondern erhebliche Schäden für die Immobilienwirtschaft, die Banken und den Investitionsstandort Deutschland verursachen. Sobald Eigentumsrechte als politisch disponibel gelten, steigen die Risikoaufschläge auf deutsche Assetklassen bis hin zu Bundesanleihen massiv – mit unmittelbaren Auswirkungen auf den gesamten Schuldendienst der Bundesrepublik. Besonders gravierend wären die Folgen für das Finanzsystem: Immobilienfinanzierende Banken verlören mit einer Vergesellschaftung ihre dingliche Sicherung. Die Folge wäre ein enormer Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarf mit Risikoaufschlägen für die gesamte gewerbliche Immobilienfinanzierung, was faktisch einem Stopp aller Investitionstätigkeiten im Wohnungssektor gleichkäme. Angesichts der bereits bestehenden Wohnungsknappheit wäre das ein sozialpolitischer Super-GAU.