Medienresonanz
13.03.2026
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Wirtschaftsrat: Erbschaftsteuer untergräbt Investitionsbasis und gefährdet den Mittelstand

The Pioneer
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In der regelmäßig wieder aufflammenden Kontroverse um die Erbschaftsteuer hat sich der Wirtschaftsrat erneut zu Wort gemeldet.

Über unsere Position hat das Portal The Pioneer in seinem Hauptstadt Briefing berichtet. Dabei haben wir - neben generellen Kritikpunkten an der Erbschaftsteuer - auch einen Aspekt in den Fokus gerückt, der in der bisherigen Debatte zu kurz gekommen ist: Der fehlende Inflationsausgleich bei Freibeträgen.

Unsere vollständige Kommentierung lautet wie folgt:

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Um ein Vermögen, das damals einen Wert von 500.000 Euro hatte und damit steuerfrei an die eigenen Kinder vererbt werden konnte, im Hier und Jetzt steuerfrei zu vererben, bräuchte es inflationsbedingt – gemessen am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes – einen Freibetrag von rund 665.000 Euro. Eine deutliche Anpassung der Grenzen gebietet somit nicht nur die Fairness, sondern auch die volkswirtschaftliche Vernunft. Denn ein erhöhter Freibetrag würde auch für das Betriebsvermögen von Personengesellschaften gelten. Für viele derartige Betriebe greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung gar nicht, da sie erst bei einem begünstigten Betriebsvermögen von über 26 Mio. Euro Anwendung findet. Bei solchen Unternehmen, die unterhalb dieser Schwelle liegen und die sogenannte Regelverschonung wählen, führt die bisherige Nicht-Anpassung der Freibeträge schnell zu einer ungerechtfertigten erhöhten Steuerbelastung. Ursache dafür ist das Zusammenspiel aus Bewertung des Unternehmenswerts und Höhe der bei der Regelverschonung wirksamen Steuerfreistellung von 85 Prozent des Betriebsvermögens. Selbst bei kleineren Unternehmen überschreitet das Delta zwischen Unternehmenswert und Steuerfreistellung nämlich schnell den Freibetrag von 500.000 Euro, der für das Vererben an die eigenen Kinder aktuell gilt. Eine Anhebung würde hier unmittelbar entlasten und Eigenkapital im Betrieb sichern.

Ganz grundsätzlich gilt: Verteilungsfragen lassen sich generell besser über Ertragssteuern adressieren. Unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung verteuert Erbschaftsteuer letztlich Kapital, verzerrt den Kapitalstock und untergräbt damit genau die Investitionsbasis, auf wir angewiesen sind, um neue Wachstumskräfte freizusetzen. Betroffene werden eher nicht den Konsum, sondern dafür ihre Investitionen einschränken. Statt des Privatsektors entscheidet dann der Staat über die Mittel und das führt wohl kaum zu einer besseren Allokation von Kapital.

Das vollständige Hauptstadt Briefing (in der ausführlich aus unserer Position zitiert wird) findet sich hier.