Medienresonanz
11.08.2026
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Wirtschaftsrat: Steuerentlastungen zu zaghaft, Dynamisierungswirkung bei Finanzierungsfrage stärker zu berücksichtigen

BILD
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Nachdem der Referentenentwurf zur Steuerreform bekanntgeworden ist, hat sich der Wirtschaftsrat in BILD zu Wort gemeldet. Die Zeitung zitiert Generalsekretär Wolfgang Steiger: Rot-Grün unter Gerhard Schröder habe die Arbeitnehmer Anfang des Jahrtausends um rund 40 Milliarden Euro entlastet. Steiger: „Verglichen damit bleibt das derzeit vom Finanzministerium vorgesehene Entlastungsvolumen ausgesprochen überschaubar.“

Unsere vollständige Stellungnahme lautet wie folgt: 

Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder hatte nach ihrem Amtsantritt eine umfassende Steuerreform auf den Weg gebracht, deren Entlastungswirkung nach vollständiger Umsetzung 2005 gegenüber dem Steuerrecht von 1998 bei rund 56 Milliarden Euro pro Jahr lag. Davon entfielen mehr als 40 Milliarden Euro auf private Haushalte. Verglichen damit bleibt das derzeit vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Entlastungsvolumen ausgesprochen überschaubar. Noch nicht einmal der vollständige Ausgleich der kalten Progression ist offenbar vorgesehen.

Natürlich muss die Haushaltslage bei einer Steuerreform berücksichtigt werden. In eine ehrliche fiskalische Betrachtung gehören aber auch ihre dynamischen Wirkungen: Eine gezielte Senkung der Belastung von Erwerbsarbeit stärken Arbeitsangebot, Beschäftigung und Wachstum und kompensieren dadurch einen signifikanten Teil der zunächst entstehenden Mindereinnahmen über höhere Steuer- und Beitragseinnahmen sowie niedrigere Sozialausgaben.

Wie relevant dieser Zusammenhang derzeit ist, zeigt zum Beispiel die jüngste Diskussion um die Finanzierungslücke der Arbeitslosenversicherung. So flossen von Januar bis Juli 2,5 Milliarden Euro mehr für Arbeitslosengeld ab als im Vorjahr. Gleichzeitig weist Deutschland laut OECD für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener mit 49,3 Prozent einen der höchsten Steuer- und Abgabenkeile (‚Tax Wedge‘) aller OECD-Staaten auf. Eine Reform, die den Abstand zwischen Arbeitslosengeld und verfügbarem Nettoeinkommen bei Aufnahme einer Beschäftigung spürbar vergrößert und zugleich die Arbeitskosten senkt, würde deshalb sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberseitige Beschäftigungsanreize verbessern. Und genau das könnte – neben vielen anderen positiven Effekten – eben auch Druck von den Kassen der Arbeitslosenversicherung nehmen.