Wirtschaftsrat: Wirksamer Hitzeschutz braucht keine Grundgesetzänderung, sondern handlungsfähige Kommunen
Nach dem Vorstoß des Bundesumweltministers für mehr Hitzeschutz-Kompetenzen des Bundes hat der Wirtschaftsrat die Forderung nach einer Grundgesetzänderung als nicht notwendig zurückgewiesen. Die vollständige Stellungnahme von Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger, aus der die Zeitungen der Mediengruppe Bayern und auch das Online-Angebot des STERN zitieren, lautet wie folgt:
Wirksamer Hitzeschutz braucht keine Grundgesetzänderung, sondern vor allem handlungsfähige Kommunen. Der Ruf nach mehr Beteiligung und größerer Zuständigkeit des Bundes geht daher am eigentlichen Problem vorbei: der schlechten finanziellen Ausstattung der Kommunen für ihre ureigensten Aufgaben, zu denen von jeher und sinnvollerweise die Stadtplanung sowie Gestaltung öffentlicher Räume gehören. Wenn wir deshalb über mehr wirksamen Hitzeschutz reden, wäre es in erster Linie notwendig, den Kommunen strukturell wieder mehr Finanzierungsspielraum zu verschaffen.
Dazu ist es erforderlich, bundesrechtlich geregelte Sozialleistungen auf Wirksamkeit, Zielgenauigkeit, Fehlanreize und unnötige Doppelstrukturen zu überprüfen. Wo Ausgaben ohne soziale Härten begrenzt, Verwaltungsverfahren vereinfacht und Leistungen effizienter erbracht werden können, muss der Bundesgesetzgeber entsprechende Reformen beschließen. Einsparungen bei Leistungen, deren Kosten ganz oder teilweise von den Kommunen getragen werden, müssen auch tatsächlich bei den kommunalen Haushalten ankommen.
Wie stark insbesondere die Sozialausgaben die kommunalen Haushalte unter Druck setzen und damit in ihrer Handlungsfähigkeit beschränken, zeigt ihre jüngste Entwicklung: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen von 76 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 90 Milliarden Euro im Jahr 2025 – ein Anstieg um rund 18 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren.