Medienresonanz
05.06.2026
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Wirtschaftsrat zu geplanter Pflegereform: Licht und Schatten

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Nach Vorlage des Referentenentwurfes zur Neuordnung der Pflegeversicherung hat sich der Wirtschaftsrat ausführlich zu Wort gemeldet. Hier die Stellungnahme, aus der u.a. Berliner Morgenpost und Hamburger Abendblatt zitieren:

Das Pflegeneuordnungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen an eine umfassende Strukturreform der Pflege zurück, enthält jedoch einige sinnvolle Ansätze. Positiv bewerten wir insbesondere die Einführung des Pflege-Cockpits, den weiteren Ausbau der Digitalisierung sowie die Verschärfung der Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrade. Mehr Transparenz, höhere Effizienz und eine zielgenauere Leistungsgewährung können dazu beitragen, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu stärken.

Ebenfalls begrüßen wir die Bemühungen, den dynamischen Ausgabenanstieg bei der Übernahme pflegebedingter Eigenanteile zu begrenzen. Auch die zeitweise Reduzierung des Pflegegeldes auf 50 Prozent in den ersten Monaten ist positiv zu bewerten. Kritisch sehen wir dagegen die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung. Sie erhöht die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, ohne einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung zu leisten. Dies schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland zusätzlich.

Ebenso lehnen wir die verstärkte Ausweitung der kommunalen Pflegeplanung ab. Eine stärkere staatliche Steuerung der Versorgungsstrukturen birgt die Gefahr einer zunehmenden Planwirtschaft in der Pflege und schränkt unternehmerische Gestaltungsspielräume ein. Pflegeangebote sollten sich an der Nachfrage und damit am tatsächlichen Bedarf und nicht an kommunalen Vorgaben orientieren.

Mit Sorge betrachten wir zudem die Möglichkeit, Pflegeberatungen und Pflegestützpunkte verstärkt aus Mitteln der Pflegeversicherung zu finanzieren. Pflegeberatung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte primär aus Steuermitteln von den Kommunen getragen werden. Statt die Beitragszahler weiter zu belasten, sollten Bund und Länder den Kommunen hierfür gezielte Zuschüsse oder Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stellen. Gleichzeitig sollten zugelassene Pflegedienste die Möglichkeit erhalten, Pflegeberatungen und individuelle Pflegebegleitungen im Rahmen des neuen Gesetzes anzubieten.

Ein weiteres Problem sehen wir in der Begrenzung der Überbrückungspflege. Kurzfristig mögen hierdurch Einsparungen erzielt werden, langfristig besteht jedoch die Gefahr, dass mehr Menschen frühzeitig auf stationäre Pflege angewiesen sind und dadurch höhere Kosten entstehen.

Darüber hinaus sehen wir weiteren Reformbedarf, der im Gesetzesentwurf bislang nicht adressiert ist. So sollte das Pflegegeld grundlegend auf den Prüfstand gestellt werden. Langfristig wäre eine vollständige Umwidmung der Mittel zugunsten von Prävention, Rehabilitation und professionellen Pflegeleistungen zu diskutieren. Bei der Übernahme von Eigenanteilen durch die Pflegeversicherung sollte zudem das Vermögen stärker berücksichtigt werden als bislang.

Außerdem sollte die Erhebung der ‚regional üblichen Entgelte‘ künftig nur noch alle zwei Jahre erfolgen. Dies böte die Möglichkeit, die Kostenentwicklung in der Pflege zu stabilisieren, ohne die Arbeitgeberattraktivität und Gewinnung von Fachkräften zu gefährden.