Cookie-Einstellungen

Medienresonanz
11.07.2021
Drucken

Wohlstand durch Eigentum

Frankfurter Allgemeine Zeitung
©None

Der Wohl­stand in Deutsch­land ist unglei­cher verteilt als in vielen ande­ren euro­päi­schen Ländern – vor allem wenn man die Vermö­gen betrach­tet: Das obers­te Zehn­tel der Haus­hal­te darf hier­zu­lan­de gut 55 Prozent des Gesamt­ver­mö­gens sein Eigen nennen, das obers­te Zehn­tel in Itali­en kommt nur auf 43 Prozent. Das zeigen Daten der Euro­päi­schen Zen­tralbank (EZB). Eine poli­ti­sche Antwort, für die vor allem SPD, Grüne und Linke werben, ist mehr Umver­tei­lung durch Vermö­gen- und Erbschaft­steu­ern – Reiche sollen mehr abge­ben. Es gibt aber auch ein ande­res Rezept: Man könnte es der Mittel­schicht erleich­tern, selbst Vermö­gen zu bilden. Stiege ihr Anteil am Gesamt­ver­mö­gen, würde auch das die statis­ti­sche Ungleich­heit senken.

Für diesen Ansatz wirbt der Wirt­schafts­rat der CDU e.V. in einem neuen Konzept­pa­pier zur Bundes­tags­wahl unter der Über­schrift: „Wohl­stand für alle“. Darin wirbt die Unter­neh­mer­ver­ei­ni­gung unter ande­rem dafür, den Erwerb von Wohn­ei­gen­tum zur Selbst­nut­zung deut­lich zu erleich­tern. „Viele Menschen leis­ten in unse­rem Land jeden Tag Außer­ge­wöhn­li­ches und tragen große Verant­wor­tung – die Aussicht auf ein schul­den­frei­es Eigen­heim ist dabei ein großer Ansporn“, heißt es darin. Diesen Menschen müsse deut­lich werden, „dass sich ihr Einsatz lohnt und die Rahmen­be­din­gun­gen nicht dieje­ni­gen bestra­fen, die bereit sind, hart für ihren Traum zu arbeiten“.

Anstel­le von mehr Subven­tio­nen nach Art des Baukin­der­gelds mahnt der Wirt­schafts­rat geziel­te Steu­er­ent­las­tun­gen an, um das Bauen billi­ger zu machen. Dazu zählt der Vorschlag, Baukos­ten von der Umsatz­steu­er auszu­neh­men. Das sei im Übri­gen umso mehr gerecht­fer­tigt, als der Staat die Kosten durch immer stren­ge­re Aufla­gen etwa für Klima­schutz laufend hoch­trei­be. „Die Baukos­ten eines Einfa­mi­li­en­hau­ses in Höhe von 275  000 Euro beinhal­ten rund 52  250 Euro Umsatz­steu­ern“, heißt es in dem Papier, das der F.A.Z. vorliegt. „Die Befrei­ung von der Umsatz­steu­er für Baukos­ten für selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum führt zu einer Erspar­nis in Höhe der bishe­ri­gen Umsatzsteuerlast.“

Im Vermö­gens­ver­gleich zwischen Itali­en und Deutsch­land lässt sich der große Unter­schied in der Tat sehr klar auf die Wohn­ei­gen­tums­quo­te zurück­füh­ren: Während südlich der Alpen laut EZB fast 69 Prozent der Haus­hal­te in eige­nen vier Wänden leben, sind es hier nur 44 Prozent. Im euro­päi­schen Durch­schnitt liegt die Quote bei 60 Prozent.

Um hier­zu­lan­de mehr Mittel­schicht­haus­hal­ten den Weg zu Eigen­tum zu ebnen, sei außer­dem eine Entlas­tung bei der Grund­er­werb­steu­er nötig, mahnt der Wirt­schafts­rat. Dies gelte umso mehr, als diese Steuer bisher beson­ders kräf­tig steige. Tatsäch­lich weist das Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hier einen rasan­ten Anstieg aus: Im Jahr 2014 nahm der Fiskus – in diesem Fall vertre­ten durch die Länder – knapp 10 Milli­ar­den Euro aus Grund­er­werb­steu­er ein, für 2021 werden 17 Milli­ar­den Euro erwar­tet, gut zwei Drit­tel mehr.

„Das ist inso­weit skan­da­lös, als der Staat bereits am Bau von Wohnun­gen und Häusern kräf­tig mitver­dient – über Umsatz­steu­er auf Bauleis­tun­gen, Einkom­mens- und Lohn­steu­er des bauaus­füh­ren­den Hand­werks und Archi­tek­ten­leis­tun­gen sowie allge­mein übli­che Abga­ben“, so die Analy­se. „Die Grund­er­werb­steu­er ist folg­lich eine Doppel­be­steue­rung am Bau.“ Sie müsse abge­baut werden, um güns­ti­gen Wohn­raum und Eigen­tums­bil­dung zu erleich­tern – am besten, indem man Neubau­ten ganz von dieser Steuer ausneh­me. Das Wahl­pro­gramm von CDU/CSU schlägt hierzu vor, bau- oder kauf­wil­li­gen Haus­hal­ten Frei­be­trä­ge je nach Größe der Fami­lie einzuräumen.

„Gesell­schaf­ten mit einer höhe­ren Eigen­tums­quo­te sind stabi­ler und verzeich­nen weni­ger Alters­ar­mut“, argu­men­tier­te vor eini­ger Zeit auch Micha­el Zimmer, Aufsichts­rats­chef des Wohnungs­kon­zerns LEG, in einem Beitrag für die F.A.Z. Auch er schlug vor, Erst­käu­fer beherzt von der Grund­er­werb­steu­er zu entlas­ten. Zudem könnte der Staat gering verzins­te Darle­hen als Eigen­ka­pi­tal­er­satz zur Verfü­gung stel­len, um die indi­vi­du­el­len Finan­zie­rungs­hür­den abzu­sen­ken, so sein Vorschlag.

Der Vorstoß „Wohl­stand für alle“ zielt aber zugleich noch auf andere Aspek­te: Es komme auch darauf an, Arbeit­neh­mer nicht durch stei­gen­de Sozi­al­ab­ga­ben und Steu­ern zu belas­ten – wer mehr Netto­ein­kom­men habe, könne je nach Lebens­la­ge mehr anspa­ren und inves­tie­ren. „Umso wich­ti­ger ist es, dass bei den Lohn­zu­satz­kos­ten die 40-Prozent-Grenze hält“, mahnt der Wirt­schafts­rat in seinem Papier. „Leider hat die Große Koali­ti­on bisher die gegen­tei­li­ge Rich­tung eingeschlagen.“

Tatsäch­lich zeig­ten Studi­en, darun­ter eine des wissen­schaft­li­chen Beirats beim Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um und eine der Bertels­mann-Stif­tung, dass die Beitrags­sät­ze der Sozi­al­ver­si­che­rung bis 2040 auf etwa 50 Prozent des Brut­to­lohns stei­gen könn­ten. Sozi­al­po­li­tik folge bisher dennoch dem Impuls, Ungleich­heit eher durch Umver­tei­lung zu bekämp­fen, anstatt Fleiß und Leis­tungs­be­reit­schaft von Mittel­schicht­haus­hal­ten durch eine Begren­zung der Lohn­ab­zü­ge zu ermu­ti­gen. Statt­des­sen droh­ten nun gerade ihnen auch noch Mehr­be­las­tun­gen durch Folge­kos­ten der Energiewende.

„Für die Flei­ßi­gen in der Mitte, die dieses Land tragen, bleibt nach allen Steu­ern und Abga­ben kaum noch genug übrig, um diesel­ben mate­ri­el­len Ziele wie frühe­re Gene­ra­tio­nen zu errei­chen“, warnt Wolf­gang Stei­ger, Gene­ral­se­kre­tär des Wirt­schafts­rats. „Gerade bei jünge­ren Menschen hören wir mehr Skep­sis als Opti­mis­mus. Ohne posi­ti­ve Perspek­ti­ven können wir der jungen Gene­ra­ti­on aber keine Lust auf Zukunft machen. Deshalb braucht es jetzt einen neuen Aufbruch für die Mitte unse­rer Gesellschaft.“

Jenseits davon wird die gemes­se­ne Ungleich­heit der Vermö­gen hier­zu­lan­de noch durch einen weite­ren Faktor verstärkt: die gesetz­li­che Rente. Sie erspart oder erschwert es Arbeit­neh­mern, selbst Vermö­gen zu bilden – während ihre Ansprü­che an die Renten­kas­se statis­tisch nicht als solches zählen. Das Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft (IW) hat dazu jüngst neue Berech­nun­gen vorge­legt: Würde man die Renten­an­sprü­che kapi­ta­li­sie­ren, ginge jeder versi­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer im Mittel mit zusätz­li­chen 116  000 Euro Vermö­gen in die Statis­tik ein.