Positionspapier zum Digital Fairness Act: Fairness schaffen, ohne Innovation und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auszubremsen
In ihrem Positionspapier zeigt die Bundesarbeitsgruppe Plattformökonomie auf, warum der Schwerpunkt derzeit auf der konsequenten Durchsetzung und der kohärenten Weiterentwicklung des bestehenden europäischen Verbraucher- und Digitalrechts liegen sollte. Mit dem Digital Services Act (DSA), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem AI Act und weiteren europäischen Rechtsakten verfügt die EU bereits über einen umfassenden Rechtsrahmen. Bevor zusätzliche horizontale Vorgaben geschaffen werden, sollten zunächst die Wirkungen dieser Regelwerke evaluiert und bestehende Vollzugsdefizite behoben werden.
Aus Sicht des Wirtschaftsrates müsste ein möglicher Digital Fairness Act einen ausgewogenen Ausgleich zwischen wirksamem Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schaffen. Doppelregulierung, zusätzliche Bürokratie und unverhältnismäßige Vorgaben würden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen belasten und die Innovationskraft des europäischen Digitalstandorts schwächen.
Das Positionspapier formuliert hierzu konkrete Handlungsempfehlungen für einen zukunftsfähigen europäischen Ordnungsrahmen.
- Unser Zielbild: Ein fairer digitaler Binnenmarkt mit hohem Verbraucherschutzniveau, der zugleich Rechtsklarheit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen sichert. Verbraucherschutz und wirtschaftliche Dynamik werden ausdrücklich als gemeinsame Zielsetzung verstanden.
- Keine Doppel- und Überregulierung: Neue horizontale Vorgaben – etwa durch einen Digital Fairness Act – dürfen nur dort eingeführt werden, wo nachweislich materielle Regelungslücken bestehen. Bestehende Regelwerke (UCPD, CRD, DSA, DSGVO, AI Act, AVMSD) sind vorrangig kohärent weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen.
- Vollzug vor neuer Regulierung als Priorität: Die zentralen Defizite liegen in der uneinheitlichen Anwendung und Durchsetzung bestehenden Rechts. Nationale Behörden und das CPC-Netzwerk sollten personell, technisch und finanziell gestärkt werden, um effektiven Verbraucherschutz sicherzustellen.
- Risikobasierter und verhältnismäßiger Ansatz: Regulierung sollte grundsätzlich kontextsensibel, abgestuft und technologieneutral ausgestaltet werden. Dabei sind auch praktische und technische Umsetzungsmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.
- Leitlinien, Mindeststandards und Harmonisierung: Statt starrer neuer Verbote braucht es unionsweit abgestimmte Leitlinien, Best Practices und transparente Mindeststandards – etwa bei Dark Patterns, Abo-Modellen oder Influencer-Marketing. Ziel ist mehr Rechtsklarheit sowie ein echtes „Level Playing Field“ im europäischen Binnenmarkt.