Cookie-Einstellungen

Pressemitteilung 27.04.2023
Drucken

Wirtschaftsrat kritisiert Vorschläge zur Reform des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes

Wolfgang Steiger: „EU-Kommission lädt zum Bruch der EU-Schuldenregeln ein.“

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die von der Europäischen Kommission eingebrachten Vorschläge zur Reform des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Der Entwurf sieht vor, dass Mitgliedstaaten, die von der Schuldenregel abweichen, individuell Spielräume aushandeln können, um die haushaltspolitische Konsolidierung zu gewähren. „Das widerspricht zutiefst dem Prinzip eines regelbasierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes und öffnet Klüngelei die Tür“, bewertet der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, die Vorschläge.

Schuldenregeln müssen sich an von vornherein glaubwürdigen, klaren und messbaren Kriterien orientieren. Hierauf müssen sich die Akteure in der Politik und auf den Finanzmärkten verlassen können. Stattdessen will die Europäische Kommission den Schuldenstaaten einen Anpassungskurs als „Richtschnur“ vorlegen. Wolfgang Steiger: „Nach den Erfahrungen der letzten Dekade sind die Überlegungen der Europäischen Kommission eine Farce: Die Kommission soll Hüterin der Verträge sein, jedoch lädt sie die Euro-Mitgliedstaaten geradezu ein, Verträge zu dehnen und unsolide zu haushalten. Damit untergräbt die Europäische Kommission das Vertrauen in die Stabilitätsunion und letztendlich in unsere gemeinsame Währung.“

Seit jeher fehlt es der EU-Schuldenregel an Biss. Mit ihren Vorschlägen untergräbt die Europäische Kommission zusätzlich die Glaubwürdigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. „Um die Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, muss der Sanktionsmechanismus entpolitisiert werden“, fordert Wolfgang Steiger. Es braucht daher im Stabilitäts- und Wachstumspakt einen Sanktionsautomatismus, der bei Verfehlungen gegen die Kriterien direkt einsetzt und nur mit Beweislastumkehr des betroffenen Mitgliedstaates von einem unabhängigen Gremium aufgehoben werden kann.