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Pressemitteilung 04.05.2020
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Bundesverfassungsgerichts-Urteil ist ein Paukenschlag

Wolfgang Steiger: Urteil muss Debatte über die Eingrenzung des EZB-Mandats auslösen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) als teilweise verfassungswidrig einzuordnen. „Das Urteil ist ein Paukenschlag. Die Warnungen und Leitplanken des Bundesverfassungsgerichts müssen jetzt auch zu einem Umdenken führen. Die EZB besitzt nicht das Mandat und nicht die demokratische Legitimierung, die Europäische Union in eine Schuldenunion zu führen“, erklärte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss dringend zum Anlass genommen werden, eine Debatte in Gang zu setzen, wie das Mandat der Europäischen Zentralbank wieder klar eingegrenzt werden kann“, forderte Wolfgang Steiger. „Die Grenzen zur Fiskalpolitik sind längst bis zur Unkenntlichkeit verschwommen. Anleihekaufprogramme und Negativzinsen haben die EZB auf eine schiefe Ebene gebracht, die in immer extremere geldpolitische Experimente führt.“

 

Das heutige Urteil bezieht sich noch auf das PSPP-Kaufprogramm aus dem Jahr 2015. „Mit dem am 18. März diesen Jahres aufgelegten PEPP-Programm zur Bekämpfung der Pandemiefolgen hat die EZB sogar noch weitere wichtige Säulen der Selbstbeschränkung eingerissen  und ist noch direkter in die Rettungspolitik eingestiegen. So kann die EZB mittlerweile trotz unzureichender Bonität selbst griechische Staatsanleihen aufkaufen. Noch viel bedeutender ist die Aufhebung des Kapitalschlüssels als Grundlage für Anleihekäufe. Die EZB kann nun durch gezielte Anleihekäufe einzelnen Ländern Schützenhilfe leisten und vor dem Kollaps ihrer öffentlichen Finanzen bewahren. Dies ist ein beispielloser Tabubruch. Denn genau diese Art von monetärer Staatsfinanzierung ist der EZB eigentlich verboten“, warnt Wolfgang Steiger.

In der ökonomischen Wirkung kommt spätestens das PEPP-Programm den vor allem emotional geforderten Eurobonds bereits sehr nahe. „Nach dem heutigen Urteilsspruch ist es umso wichtiger, die demokratische Legitimierung solcher Instrumente auf den Prüfstein zu stellen. Grenzenlose Bilanzausweitung und dauerhafte Negativzinsen vertragen sich nicht mit einem marktwirtschaftlichen System“, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates.