Ein Jahr Datenschutzgrundverordnung - Ein Jahr Innovationsblockade
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) eindrücklich davor, diese als europäischen Exportschlager zu präsentieren. „Die strengen Regularien erweisen sich als Bremsklotz für innovative Geschäftsideen und behindern vor allem Startups sowie mittelständische Unternehmen erheblich“, kritisiert Generalsekretär Wolfgang Steiger. Der Wirtschaftsrat fordert deshalb eine Mittelstandsklausel in der DSG-VO, die zumindest den kleinen und mittelständischen Unternehmen spürbare Erleichterungen verschafft.
„Die Umsetzung der strengen Datenschutzvorgaben kostet viele Ressourcen, die insbesondere kleineren Wettbewerbern für Wachstum fehlen. Daher ist die DSG-VO sicherlich kein Wettbewerbsvorteil für Deutschland und Europa. Wer das glaubt, ist naiv. Stattdessen verlieren wir bei Zukunftstechnologien wie der Künstlichen Intelligenz den Anschluss“, warnt Wolfgang Steiger.
Und Europa droht mit der ePrivacy-Verordnung ein weiteres Innovationshemmnis. Der Wirtschaftsrat fordert daher die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft gerecht zu werden und sich nach der Europawahl klar gegen den vorliegenden Verordnungsvorschlag zu positionieren. „Die geplante ePrivacy-Verordnung schließt die Vertraulichkeit der Kommunikation nicht nur zwischen Menschen, sondern auch zwischen Maschinen ein. Dieser Vorstoß beinhaltet eine massive Behinderung innovativer Technologien. Mit der Verordnung wird der mühsam gefundene Balanceakt der EU-Datenschutzgrundverordnung zwischen Datenschutz und innovativen digitalen Geschäftsmodellen torpediert. Zu unserem Bedauern weicht die ePrivacy-Verordnung in vielen Vorschriften von dieser ab und trifft spezifische Regelungen“, betont Wolfgang Steiger.