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Pressemitteilung 06.06.2024
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Erfolg für den Wirtschaftsrat: Bundesfinanzminister kündigt Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags an

Wolfgang Steiger: „Diese Erhöhung kann aber nur ein Anfang sein.“

Der Wirtschaftsrat der CDU e. V. unterstützt die von Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigte Anhebung der steuerlichen Grundfreibeträge.  „Wir haben bereits seit Längerem eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags gefordert. Daher begrüßen wir die Ankündigungen des Bundesfinanzministers als Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

„Diese Erhöhung kann allerdings nur ein Zwischenschritt sein, denn seit seiner Einführung zum Jahresanfang 2023 ist das Bürgergeld um 24 Prozent gestiegen. Der Grundfreibetrag wird diese Steigerung allerdings erst nach einigen Jahren erreichen. Somit verstößt die Entwicklung von Bürgergeld einerseits und Grundfreibeträgen andererseits gegen das Lohnabstandsgebot. Im Gegenteil, der Abstand zwischen Sozialleistungen und Arbeitseinkommen bleibt nach wie vor zu gering. Diese Erhöhung des Grundfreibetrags kann daher nur ein Anfang sein“, so der Generalsekretär weiter.

Der Grundfreibetrag soll zunächst von 11.604 auf 11.784 Euro rückwirkend zum 01.01.2024 und anschließend in mehreren Schritten bis zum 01.01.2026 auf 12.336 Euro steigen. Ein Teil dieser Erhöhung ist durch die Erhöhung des Bürgergeldes auch verfassungsrechtlich notwendig.