Grundsteuer-Flächenmodell kann kommen
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. begrüßt die Verständigung des Koalitionsausschusses hinsichtlich der seitens des Bundesverfassungsgerichts gebotenen Grundsteuerreform. Zwar will das Bundesfinanzministerium weiter an einem bundesweit gültigen hochkomplexen wertabhängigen Modell festhalten, doch sollen die Länder per Öffnungsklausel die Möglichkeit erhalten, bis zum Jahr 2025 zu entscheiden, ob sie das Bundesmodell anwenden. Ein wirksameres Wettbewerbsmodell hätte darin bestanden, dass der Bund über ein Freigabegesetz die Zuständigkeit ganz auf die Länder überträgt. Wenn einzelne Länder dann bis Jahresende kein Gesetz verabschiedet haben, würde die Grundsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfallen. „Das vom Wirtschaftsrat empfohlene, leicht umzusetzende wertunabhängige Flächenmodell kann nun zumindest – wie von Bayern bereits angekündigt – individuell umgesetzt werden“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
Dennoch ist bedenklich, dass wieder einmal unter dem Deckmäntelchen der Steuergerechtigkeit die Chance vertan wurde, eine einheitliche, transparente, einfache und leicht zu verwaltende Lösung für die Grundsteuer zu schaffen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich eingefordert. „Selbst wenn durch die hinreichende Senkung der Steuermesszahl kurzfristig eine Aufkommensneutralität erreicht werden sollte, führt die kontinuierliche Steigerung der Bodenrichtwerte sowie der Kaltmieten zu einer automatischen Steuererhöhung. Eine solche ist jedoch im Koalitionsvertrag ausgeschlossen“, erklärt Wolfgang Steiger.
„Die Verständigung ist trotz aller weiter bestehenden Kritik an dem von Bundesminister Scholz favorisierten komplexen und wertabhängigen Modell erfreulich“, erklärt Wolfgang Steiger. „Nach einigen Jahren werden die jeweiligen Länderfinanzverwaltungen Vergleichswerte und Erfahrungen gesammelt haben und im Zweifel die Möglichkeit nutzen, auf ein überlegenes Modell zu wechseln.“