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Pressemitteilung 14.03.2019
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Grundsteuer zur Entlastung der Steuerzahler nutzen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die kaum veränderten Eckpunkte des angeblichen Kompromisses zwischen Bund und Ländern in der Grundsteuerdebatte. „Zwar wurde auf Basis des etwas vereinfachten Modells von Bundesminister Scholz erneut diskutiert, doch sind dieselben wertabhängigen Komponenten Kaltmiete und Bodenrichtwert in den nun kommunizierten „neuen Eckpunkten“ immer noch enthalten“, stellt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, fest. „Auch ein Abstellen auf durchschnittliche Nettokaltmieten anhand des Mikrozensus des statistischen Bundesamtes stellt nur eine bedingte administrative Entlastung dar, die darüber hinaus noch juristisch anfechtbar sein dürfte. Ferner ist der Anreiz der Vermieter vergleichsweise gering, die enthaltene Günstigerprüfung für die Mieter anzustoßen, um diese von einer höheren Grundsteuer zu bewahren“ so Wolfgang Steiger weiter. Die Einrichtung von Bodenrichtwertzonen und Ortsdurchschnittswerten könnte mit Verweis auf eine gewisse Willkür ebenfalls angegriffen werden.

 

Eine weitere offene Flanke stellt aus Sicht des Wirtschaftsrates die Bewertung von Gewerbegrundstücken dar. Hier wird aktuell lediglich auf ein „vereinfachtes Verfahren“ verwiesen. Es ist mehr als bedauerlich, dass wieder einmal unter dem Deckmäntelchen der Steuergerechtigkeit die Chance vertan wurde, eine transparente, einfache und leicht zu verwaltende Lösung für die Grundsteuer - wie das seitens des Wirtschaftsrates empfohlene Flächenmodell - zu finden. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich eingefordert. „Selbst wenn durch hinreichende Senkung der Steuermesszahl kurzfristig eine Aufkommensneutralität erreicht werden sollte, so führt die kontinuierliche Steigerung der Bodenrichtwerte sowie der Kaltmieten zu einer automatischen Steuererhöhung. Eine solche wurde jedoch im Koalitionsvertrag ausgeschlossen“ erklärt Wolfgang Steiger.

 

Was derzeit auf Seiten der SPD als die große  Vereinfachung verkauft wird, ist weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich, bürokratisch aufwendig und keineswegs eine Garantie für Aufkommensneutralität. „Die Grundsteuerreform muss mit einem wertunabhängigen, einfach zu administrierenden und auf wenigen, sich nicht verändernden Daten basierenden Modell als Chance für Entbürokratisierung und Entlastung der Steuerzahler genutzt werden“, fordert Wolfgang Steiger. „Keinesfalls darf sie zu neuen Belastungen führen.“