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Pressemitteilung 20.12.2020
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Hilfe zur Selbsthilfe für den stationären Einzelhandel statt „Paketsteuer“

Wolfgang Steiger: Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen stationären Handel und Plattformökonomie

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. spricht sich ganz klar gegen die „Paketsteuer“ aus, die die Große Koalition auf den Weg bringen will. „Richtig ist, dass für viele stationäre Einzelhändler der zweite Lockdown mitten im Weihnachtsgeschäft den Todesstoß bedeuten kann. Aber die von der Großen Koalition jetzt ersonnene ‚Paketsteuer‘ zur Unterstützung des stationären Handels bestraft genau das Drittel an Unternehmens, die neben ihrem Geschäft auch einen Onlinehandel betreiben, um auf zwei Standbeinen sicherer zu stehen. Der Wirtschaftsrat setzt sich deshalb zügig für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen stationärem Handel und Plattformökonomie im Rahmen der aktuellen GWB-Novelle zu schaffen und ein konsequentes Vorgehen gegen Steuervermeidung ausländischer Großunternehmen im Onlineversandhandel – sowohl in der Umsatzsteuer als auch bei den Ertragsteuern“, fordert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Eine Insolvenzwelle im stationären Einzelhandel träfe nicht nur die Beschäftigten des Einzelhandels und die Innenstädte mit Wucht. Der Einzelhandel ist einer der wichtigsten Steuerzahler der Städte und Gemeinden und mit 3,1 Millionen Beschäftigten auch einer der größten Arbeitgeber, vielfach in Familienhand. Sie kann auch zur gefährlichen Kettenreaktion werden. Fällt der Handel als Mieter aus, leidet die Immobilienwirtschaft letztlich der Bankensektor. „Wir unterstützen, dass die Politik den stationären Einzelhandel in die Überbrückungshilfe III einbeziehen und ihm Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu 500.000 Euro gewähren will. Statt zusätzlich eine Paketsteuer zu erheben sollte die Große Koalition dem stationären Handel Hilfe zur Selbsthilfe anbieten“, sagte Wolfgang Steiger.  

Der Wirtschaftsrat fordert für die Unternehmen im stationären Einzelhandel:

  • Überbrückungshilfen für Unternehmen des stationären Handels, die im Zeitraum der Lockdowns einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent hinnehmen mussten; hierbei Staffelung der Zuschusshöhe;
  •  Lockerung der Ladenöffnungszeiten im Januar 2021;
  •  Ausdehnung der Möglichkeiten des Verlustrücktrags auf einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren;
  •  Ausdehnung der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung um Liquidität zu schonen und Bürokratie zu reduzieren;
  •  Erleichterungen bei der Abschreibung von nicht verkauften Waren;
  •  weitere Nichtbeanstandung der Nutzung alter Kassensysteme sowie weitgehender Verzicht auf die Kassenbelegausgabepflicht bei Umsätzen des täglichen Bedarfs.