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Pressemitteilung 08.02.2021
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Immissionsschutzverordnung jetzt verabschieden

Wolfgang Steiger: Weitere Verschärfung der Grenzwerte wäre ein vorzeitiger Kohleausstieg durch die Hintertür <br />

Der Wirtschaftsrat setzt sich für die schnelle Verabschiedung der Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und für die Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (BImSchV) im Bundesrat ein, um Kraftwerksbetreibern Planungssicherheit zu ermöglichen.

„Bereits 2018 hätte die Bundesregierung nach EU-Recht die Neufassung der Verordnung verabschieden müssen“, kritisiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Die finale Umsetzungsfrist der neuen europäischen Vorgaben ist der 17.08.2021. Durch Verspätung des Verordnungsgebers bei der Novellierung der BImSchV besteht kaum noch Zeit für die Anlagenbetreiber, die notwendige Nachrüstung fristgerecht umzusetzen. Weitere Verzögerungen im Bundesrat sollten daher ebenso vermieden werden wie zusätzliche Verschärfungen der bereits verhandelten Emissionsgrenzwerte. Zusätzliche Anforderungen würden dazu führen, dass  die  im Kohlekompromiss hart erkämpften Stilllegungspfade, die einen Kohleausstieg ohne Strukturbrüche ermöglichen sollen, Makulatur wären. „Zusätzliche Grenzwertverschärfungen darf es nicht geben, denn sie wären nichts anderes als der vorzeitige Kohleausstieg durch die Hintertür“, warnt Wolfgang Steiger.

Nicht nur würde die Bundesrepublik ohne Novellierung der Verordnung ab Mitte August gegen die EU-Vorgaben verstoßen. Auch sind sich Fachexperten einig, dass zusätzliche Verschärfungen der Grenzwerte für Kohle- und Gaskraftwerke an dieser Stelle unnötig und schädlich wären.  „Mit der neuen Verordnung und dem gesetzlich bereits verabschiedeten Stillungspfad erreicht Deutschland problemlos die europäischen Luftqualitätsziele“, erklärt Wolfgang Steiger. „Weiter verschärfte Grenzwerte wären rein ideologisch motiviert und technisch schlicht nicht darstellbar. Das wäre Gift für die Betreiber von Großfeuerungsanlagen.“

Weitere Verschärfungen würden einen vollständigen Systemwechsel bedeuten, da bislang die notwendigen Technologien in Deutschland noch nicht ausgereift sind. Nachrüstungen und Stillstände wären die Folge, und die dringend benötigte Energieversorgungssicherheit wäre gefährdet. „Einer Branche mit bereits festgelegtem Ablaufdatum weitere gewaltige Investitionspflichten aufzubürden, ist absolut unverhältnismäßig“, sagt Wolfgang Steiger. „Wir fordern die Länder deshalb auf, die vorliegende Novelle ohne weitere Verschärfungen zu verabschieden. Für die Betreiber von Großfeuerungsanlagen aller Branchen handelt es sich um eine Existenzfrage.“