IW-Studie belegt: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ist ungerecht
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. erneuert seine Forderung nach einer Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) würden davon andernfalls vor allem nicht bedürftige Ruheständler profitieren. „Es muss doch eine Rolle spielen, ob potentielle Empfänger einer Grundrente nur in Teilzeit gearbeitet haben, lange Jahre Arbeitslosengeld bezogen haben, vermögend sind oder zusammen mit einem einkommensstarken Gatten den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreiten“, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. „Denn bezahlen müssen es am Ende die Steuerzahler, also beispielsweise der Müllmann oder die Kassiererin, die am Ende selbst weniger Rente herausbekommen. Eine bedingungslose ,Respektrente‘ für alle wäre deshalb in Wirklichkeit respektlos gegenüber der Lebensleistung Vollzeitbeschäftigter.“
Eigentlich haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Modell zur Grundrente geeinigt: Wer mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat und dennoch im Alter bedürftig ist, soll am Ende ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung erhalten. Die Kosten dieses Modells lägen bei rund 200 Mio. Euro jährlich. Profitieren würden die wirklich Bedürftigen, und die Lasten für den Steuerzahler hielten sich in engen Grenzen. „Ausgerechnet die SPD, die sonst doch so sehr auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages bedacht ist, will plötzlich eine viel massivere Rentensubvention durchsetzen, die den Steuerzahler mindestens fünf Milliarden Euro kosten würde“, kritisiert Wolfgang Steiger. „Das wäre also nicht nur ungerecht, sondern auch horrend teuer. Die Friseuse beispielsweise, die nach 34 Jahren wegen Arthrose nicht mehr hinter dem Frisierstuhl stehen kann, hätte nach dem Wille der Sozialdemokraten zwar über all die Jahre die Rentensubvention für Teilzeitbeschäftigte mitbezahlt, erhielte aber selbst keine Grundrente, sondern Hartz IV. Und das, obwohl sie in den 34 Jahren ihrer Vollzeittätigkeit insgesamt wesentlich mehr in die Rentenkasse eingezahlt hat“, so Wolfgang Steiger weiter.
Statt einzelne Gruppen anhand zweifelhafter Kriterien auf Kosten aller anderen zu bevorzugen, gilt es, die Alterssicherung insgesamt und für alle zu stärken. Zu den notwendigen Reformen gehören vor allem eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung und die Schaffung eines säulenübergreifenden Renteninformationssystems. „Mehr Transparenz in der Altersvorsorge ist ein entscheidendes Vehikel, um künftig übermäßige Rentenpakete zu verhindern: Für die Jüngeren erhielten zusätzliche „Rentengeschenke“ hierdurch ein individuelles Preisschild, den Älteren könnte die oftmals unbegründete, politisch bewusst geschürte Angst vor Altersarmut genommen werden“, sagt Wolfgang Steiger.