Lieferkettengesetz muss im Bundestag gestoppt werden
Wolfgang Steiger: Mitten in der Corona-Krise arbeitet die SPD stur ihre linksideologischen Themen ab, während zahlreiche Unternehmer Existenzängste haben <br />
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag dazu auf, das von der Bundesregierung beschlossene Lieferkettengesetz im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. „Leider hat sich die SPD gegen jeden wirtschaftlichen Sachverstand durchgesetzt“, sagt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Eine rechtssichere Überprüfung der gesamten Lieferkette ist aber insbesondere für kleine und mittelständische Familienunternehmen schlicht nicht darstellbar. Mitten in der Corona-Krise arbeitet die SPD stur ihre linksideologischen Themen ab, während zahlreiche Unternehmer Existenzängste haben. Jetzt ist die Unionsfraktion im Bundestag gefragt, dieses Vorhaben zu stoppen.“
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen deutsche Unternehmen jetzt verpflichtet werden, ihre Lieferketten in der Wertschöpfung bis in kleinste Detail offenzulegen und zu dokumentieren. Viele kleinere Unternehmen besitzen aber keine zusätzlichen Ressourcen, um den umfänglichen Dokumentationspflichten eines solches Gesetzes nachzukommen. „Darüber hinaus besitzt der klassische Unternehmer nicht das völkerrechtliche oder politikwissenschaftliche Knowhow, um diese Aufgabe zu meistern“, kritisiert Wolfgang Steiger. „Wird das Lieferkettengesetz in dieser Form verabschiedet, würde dadurch insbesondere der deutsche Mittelstand massiv im Wettbewerb benachteiligt.“
Aus Sicht des Wirtschaftsrates kommt erschwerend hinzu, dass Deutschland sich mit einem nationalen Lieferkettengesetz europaweit einen Alleingang leistet. „Mit ihrem nationalen Schnellschuss nimmt die Bundesregierung Wettbewerbsnachteile für die heimische Wirtschaft innerhalb Europas, aber auch gegenüber amerikanischen oder chinesischen Unternehmen billigend in Kauf“, warnt Wolfgang Steiger. „Zielführender wäre es, auf unbürokratische und freiwillige Maßnahmen zu setzen und die Entwicklungszusammenarbeit enger mit den weltweiten Aktivitäten deutscher Unternehmen verzahnen.“