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Pressemitteilung 18.05.2021
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Notwendige Beseitigung des strukturellen Besteuerungsnachteils von Personengesellschaften rückt in Reichweite

Wolfgang Steiger: Die Regierungsparteien können mit dem steuerlichen Optionsmodell den Grundstein für ein international wettbewerbsfähiges Steuerrecht legen.

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt die Beseitigung des strukturellen Besteuerungsnachteils von Personengesellschaften, die die Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erreicht haben. „Die Empfehlung des heute tagenden Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und die darauf hoffentlich folgende Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat wäre für die Beseitigung des strukturellen Besteuerungsnachteils von Personengesellschaften und damit zur Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit von enormer Bedeutung. Durch die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts können Personengesellschaften in Zukunft wählen, ob sie wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Nach jahrelangen Diskussionen stehen wir hier endlich vor einem wegweisenden Durchbruch in der Steuerpolitik“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

 

In keiner anderen Industrienation müssen Unternehmen, Unternehmer als auch Arbeitnehmer so hohe Steuern und Abgaben zahlen wie in Deutschland. „Insbesondere der deutsche Mittelstand, der zu großen Teilen als Personengesellschaft firmiert ist, braucht jedoch finanzielle Spielräume, um jetzt Zukunftsinvestitionen tätigen zu können und Arbeitsplätze zu schaffen – nur so kann das benötigte Wirtschaftswachstum in der Post-Corona-Zeit generiert werden. Das Optionsmodell würde hier eine tragende Rolle spielen. Wenn die politischen Akteure mit dem gleichen Schwung, den wir seit Beginn der Krise in der Steuerpolitik sehen, in die nächste Legislaturperiode gehen, besteht die berechtigte Hoffnung, dass die steuerpolitischen Rahmenbedingungen durch weitere Reformen endlich wieder Wettbewerbsfähig werden“, urteilt Wolfgang Steiger.