Wirtschaftsrat: Abschaffung des Solis bleibt unabdingbar
Wolfgang Steiger: Auch wenn wir uns ein anderes Urteil aus Karlsruhe gewünscht hätten, bleibt der politische Handlungsauftrag bestehen
Berlin, 26.03.2025. Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Abschaffung des Solidaritätszuschlags unabdingbar. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, erklärt dazu: „Auch wenn wir uns ein anderes Urteil aus Karlsruhe gewünscht hätten, bleibt der politische Handlungsauftrag bestehen. Die Union als Wahlgewinner ist mit dem Versprechen angetreten, den Solidaritätszuschlag endlich und endgültig abzuschaffen – nun erwarten die Wähler, dass dieses Versprechen auch eingelöst wird.“
Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag nicht mehr für alle Steuerpflichtigen erhoben und entwickelte sich dadurch faktisch zu einer Sondersteuer, die ganz überwiegend Unternehmen und Kapitalanleger trifft. „Das ist ungerecht und behindert Wachstum und die private Altersvorsorge gleichermaßen.”
Steiger weiter: „Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist ein essenzieller Bestandteil jeder ernstzunehmenden Reform der Unternehmensbesteuerung. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass der eigentliche Sinn und Zweck dieser Sondersteuer, die Finanzierung der deutschen Einheit, mittlerweile fast 35 Jahre zurückliegt. Ohne die Streichung dieser Sondersteuer ist der zuletzt auch von der Expertenkommission des Bundesfinanzministerium als Obergrenze definierte Zielwert von maximal 25 % Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen nicht zu erreichen. Eine gezielte Senkung der Steuerlast ist dringend notwendig, um Investitionen zu fördern, Arbeitsplätze zu sichern und das Wachstum in Deutschland wieder anzukurbeln.“