Wirtschaftsrat fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Wolfgang Steiger: Der Solidaritätszuschlag ist eine weitere Unternehmensteuer, die der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland schadet
Berlin, 16.01.2023. Am morgigen Dienstag wird der Bundesfinanzhof über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags urteilen. „Dass der Bundesfinanzminister entschieden hat, dass das Bundesministerium der Finanzen die Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht vor Gericht verteidigen wird, deuten wir als deutliches Signal, dass Christian Lindner erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung hat. Dem ist vollumfänglich zuzustimmen, da die Grundlage für den Zuschlag bereits seit Jahren entfallen ist. Es geht bei der Abschaffung auch nicht um die Entlastung von Spitzenverdienern, sondern um die Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Einerseits schlägt der Solidaritätszuschlag voll durch bei Personengesellschaften, andererseits wird in der Diskussion viel zu selten die Tatsache betrachtet, dass auch Kapitalgesellschaften den Solidaritätszuschlag als weitere Unternehmensteuer zu entrichten haben. Dabei nimmt Deutschland bereits einen unrühmlichen Spitzenplatz bei der Höhe der Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich ein. Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist daher entscheidender Schritt zu einer standortfreundlicheren Politik, die im Einklang mit der vielmals propagierten Zeitenwende stehen würde“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.