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Pressemitteilung 19.05.2021
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Wirtschaftsrat fordert Nachbesserung der Carbon-Leakage-Verordnung

Wolfgang Steiger: Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten muss vermieden werden, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und EU-Klimaziele zu erreichen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert Nachbesserungen bei der vom Bundesumweltministerium vorgelegten und Ende März vom Bundeskabinett beschlossenen Carbon-Leakage-Verordnung, um Wettbewerbsnachteile für die Industrie zu verhindern und eine Unterwanderung der EU-Klimaziele durch Verlagerungen von Emissionen zu vermeiden. „Eigentlich soll die Carbon-Leakage-Verordnung die heimische Industrie schützen. Dieses Ziel der Bundesregierung begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Erwartungen jedoch nicht. Schlimmer noch: Neben falschen Berechnungen wurden einige Branchen offenbar schlicht vergessen. Seit Jahresbeginn gilt jetzt in Deutschland ein nationaler CO2-Preis von 25 Euro je Tonne. Wenn aber ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen, kann die heimische Industrie diese nicht auf Produktpreise umlegen – es drohen Wettbewerbsnachteile und damit die Insolvenz oder Abwanderung von Unternehmen”, so Wolfgang Steiger weiter.

Grundlage für den finanziellen Ausgleich eines Unternehmens bildet die Sektorenliste aus dem EU-Emissionshandel. Dennoch tauchen zu  Beispiel einzelne Branchen der Ernährungsindustrie in der Carbon-Leakage-Verordnung nicht auf. Gleichzeitig werden europäische Daten zu Energieverbrauch und Bruttowertschöpfung herangezogen, die wiederum nicht für alle Sektoren in Deutschland repräsentativ sind. „Die Verwendung der EU-Sektorenliste dient dem Schutz vor Abwanderung aus der EU. Im vorliegenden Fall brächte es jedoch einen Schutz vor Abwanderung aus Deutschland“, fordert Wolfgang Steiger. „Die Verwendung der EU-Liste verfehlt damit das Ziel der Verordnung.“

Nach Berechnungen des Wirtschaftsrates hat das zum Teil gravierende Folgen: So ist etwa in der Speiseölproduktion ist durch die Verordnung gemäß der europäischen Emissionsintensität von 0,59 kg CO2 je Euro Bruttowertschöpfung ein Kompensationsgrad von 70% vorgesehen. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes liegt der Wert für die deutsche Produktion aber bei 2,8 kg CO2 - folglich müsste der Kompensationsgrad auf der höchsten Stufe, also bei 95 % liegen. „Die Beurteilung der Verlagerungsrisiken und Festlegung der Kompensationshöhen sollten anhand amtlicher Daten des Statistischen Bundesamtes festgelegt werden,“ sagt Wolfgang Steiger „Dadurch könnte die Abwanderungsgefahr für die deutsche Industrie genauer erfasst und die Verlagerung von Sektoren innerhalb der EU vermieden werden.“

Bereits im vergangenen Jahr hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung über Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die heimische Industrie informiert. Demnach sind die von Abwanderung am stärksten bedrohten Sektoren die Hersteller von Malz, Fetten und Ölen sowie Stärke und damit wichtige Teilbranchen der hiesigen Ernährungsindustrie. „Der Deutsche Bundestag hat noch bis Juni Zeit, die von der Bundesregierung beschlossene unzureichende Verordnung abzuändern – und es besteht akuter Handlungsbedarf“, mahnt Wolfgang Steiger. „Andernfalls sind die europäischen Klimaziele nicht zu erreichen, da Emissionen lediglich innerhalb der EU verlagert würden.“