Wirtschaftsrat fordert Stopp der Pläne des Bundesfinanzministeriums zur bilanziellen Neubewertung von Norm-Leergut im Einzelhandel
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter, gewöhnliche Norm-Pfandflaschen in Brauereiunternehmen bilanziell nicht mehr als Rückstellungen anzuerkennen. „Die Pläne aus dem Finanzministerium ergeben in zweierlei Hinsicht keinen Sinn. Erstens: Der Zwang zur Auflösung von Rückstellungen für im Umlauf befindliche Pfandflaschen hätte zur Folge, dass die betroffenen Getränkehersteller zusätzliche Steuern zahlen müssten, da die aufgelöste Rückstellung einmalig den Gewinn erhöhen würde. Zweitens: Von Unternehmen geprägte Individualflaschen sollen von der Neubewertung des Leergutes ausgenommen bleiben. Dies würde den Anreiz für Brauereien erhöhen, ihre Getränke nicht in ökologisch sinnvolle Einheitsflaschen abzufüllen. Der Sortieraufwand und die Transportkosten würden steigen, da geprägte Individualflaschen zurück zu ihrer Heimatbrauerei gebracht werden müssten“, mahnt Wolfgang Steiger Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
Die bilanzielle Neubewertung spricht gegen das gut funktionierende, umweltfreundliche und nachhaltige Mehrwegsystem, dass die Wirtschaft einst selbst etabliert und organisiert hat. Immer mehr individuelle Flaschen, die nur zu der einen Brauerei zurückgebracht werden müssen, konterkarieren auch die Klimapolitik der Bundesregierung. „Damit hier keine falschen Anreize gesetzt werden, fordert der Wirtschaftsrat deshalb einen Stopp der Pläne des Bundesfinanzministeriums zur bilanziellen Neubewertung von Norm-Leergut im Einzelhandel“, sagt Wolfgang Steiger.