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Pressemitteilung 19.10.2022
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Wirtschaftsrat fordert transparente und nachhaltige Haushaltspolitik

Wolfgang Steiger: Die Schuldenbremse darf nicht nur auf dem Papier bestand haben

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht großen Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Besonders die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrechnungshofes müssen adressiert werden. „Der Bericht des Bundesrechnungshofes unterstreicht die Notwendigkeit, nach Jahren expansiver Schuldenpolitik zu einer nachhaltigen Haushaltspolitik zurück zu kehren. Die Schuldenbremse darf hierbei nicht nur auf dem Papier bestand haben. sondern muss auch faktisch angewendet werden“, fordert der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. „Dies ist nicht nur geboten, weil defizitfinanzierte Hilfsprogramme die Inflation weiter anheizen, sondern auch, weil die gestiegenen Zinsen ein unkalkulierbares Risiko für unsere finanzielle Handlungsfähigkeit darstellen.“ Weitere Schulden senden auch ein deutliches Signal an mögliche Investoren, die aktuell in einem besorgniserregenden Maß Kapital aus Deutschland und der Europäischen Union abziehen. 

Ein schwerwiegender Kritikpunkt des Bundesrechnungshofes bezieht sich darauf, dass der WSF die Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Mrd. Euro bereits im Jahr 2022 in Anspruch nehmen soll, obwohl die Ausgaben überwiegend erst in den Folgejahren getätigt werden. Wolfgang Steiger: „Die von der Bundesregierung vorgesehene Vorratsverschuldung verstößt aus unserer Sicht nicht nur gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit, sondern hinterlässt auch erhebliche Zweifel, ob in den nächsten Jahren noch davon gesprochen werden kann, dass die Schuldenbremse eingehalten wird.“ Selbstverständlich muss die Regierung den krisengebeutelten Unternehmen helfen sowie die Bevölkerung unterstützen. Jedoch sollten in einem ersten Schritt alle, auf die Gesamtperiode betrachteten, haushaltsneutralen Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählen das unbeschränkte Verlustrücktragsvolumens für den Veranlagungszeitraum 2022, die Reaktivierung des vorläufigen Verlustrücktrags sowie für rohstoffintensive Unternehmen die Schaffung einer Rohstoffbevorratungsrücklage.