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Pressemitteilung 08.12.2021
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Wirtschaftsrat fordert Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen

Wolfgang Steiger: Wir müssen die steuerberatenden Berufe angesichts der immensen coronabedingten Zusatzbelastungen entlasten und die Unternehmen vor Verspätungsfolgen bewahren <br />

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt die Forderung nach einer Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen. „Die steuerberatenden Berufe leisten seit Beginn der Corona-Pandemie mit der Beantragung von Corona- und Unterstützungshilfen ihren Beitrag dafür, dass  benötigte Hilfen schnellstmöglich bei den Unternehmen ankommen und der wirtschaftliche Schaden zumindest eingedämmt werden kann. Bereits in der letzten  Legislaturperiode hat die Bundesregierung auf diese Zusatzbelastung reagiert und die Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert. Das vor allem, um eine fristgerechte Abgabe zu gewährleisten  und  Unternehmern keine Verspätungszuschläge drohen, die ihre wirtschaftliche Situation weiter verschärfen. Es darf nicht vergessen werden, dass die beratenden Berufe auch abseits der Beantragung von Unterstützungshilfen Verpflichtungen haben, die es zu erfüllen gilt, dazu gehört natürlich auch die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen. Die Kanzleien sind jedoch aktuell so stark durch die Hilfen beansprucht -und werden es auf absehbare Zeit  bleiben so dass kaum noch Zeit für das Tagesgeschäft bleibt. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat die neue Bundesregierung auf, die Abgabefrist ein weiteres Mal verlängern, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Der Bundestag berät heute über den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der die Verlängerung der Abgabefrist von Steuererklärungen vorsieht. „Die Verlängerung der Abgabefrist kostet den Staat kein Geld, kann aber die Unternehmen vor Verspätungszuschlägen und die Kanzleien vor möglichen Haftungsfolgen schützen. Die neue Bundesregierung hat die Chance zu zeigen, dass notwendige Maßnahmen ergriffen werden, anstatt sie aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Die Verlängerung der Abgabefrist auf den 31.08.2022 für die Steuererklärung 2020 würde den Kanzleien Luft zum Atmen geben und sollte daher so schnell wie möglich in ein Gesetz gegossen werden“, fordert Wolfgang Steiger.