Grundrente nur an Bedürftige auszahlen
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die sich abzeichnende Kompromisslinie zur Grundrente innerhalb der Großen Koalition, die auch für Vermögende eine Rentenaufstockung vorsieht. „Es kann doch nicht sein, dass der hart arbeitende Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, um Wohlhabenden eine unverhältnismäßig hohe, nicht durch Beitragszahlungen verdiente Rente zukommen zu lassen“, kritisiert Generalsekretär Wolfang Steiger. „Denn wenn der teilzeitjobbende, wohlhabende Erbe am Ende eine Rentensubvention erhält, für die auch der Stahlarbeiter oder der Müllmann aufkommen muss, der nach einem langen Arbeitsleben in Vollzeit und ggf. Schichtdienst ohne eine solche Rentensubvention auskommen muss, dann steht unser Rentensystem Kopf.“
Eklatant ungerecht ist der Kompromissvorschlag auch gegenüber all jenen, die keine 35 Beitragsjahre durchhalten: „Die Friseuse beispielsweise, die nach 34 Jahren wegen Arthrose nicht mehr hinter dem Frisierstuhl stehen kann, hätte nach dem Wille der Sozialdemokraten zwar über all die Jahre die Rentensubvention für den wohlhabenden teilzeitjobbenden Erben mitbezahlt, erhielte aber selbst keine Rentenaufstockung“, erklärt Wolfgang Steiger. „Sie fiele stattdessen sofort in Hartz IV – und zwar auch dann, wenn sie in den 34 Jahren ihrer Vollzeitarbeit insgesamt wesentlich mehr in die Rentenkasse eingezahlt hätte, als der Erbe in den 35 Jahren seiner Teilzeittätigkeit.“ Diese Beispiele zeigen: Das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung ist viel mehr als ein theoretisches Konstrukt. Es ist das gerechteste Prinzip, an dem sich die gesetzliche Rentenversicherung orientieren kann: Nur eine gesetzliche Rente nach dem Äquivalenzprinzip ist eine echte „Respektrente“, denn sie zollt der Leistung eines Jeden für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung und damit für unseren Generationenvertrag den entsprechenden Respekt.
Auch deshalb sieht der zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag gefundene Kompromiss zur Grundrente zu Recht nur eine sehr begrenzte, auf die tatsächlich Bedürftigen konzentrierte Rentenaufstockung vor: Wer mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat und dennoch im Alter bedürftig ist, soll am Ende ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung erhalten. Die Kosten dieses Modells lägen bei überschaubaren rund 200 Mio. Euro jährlich. „Es muss dabei bleiben: Wer vermögend oder einkommensstark ist, darf keine Subvention auf Kosten der fleißigen Steuerzahler erhalten“, sagt Wolfgang Steiger. „Gerade die Union sollte hier nicht einknicken, sondern muss auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages beharren!"