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Pressemitteilung 22.11.2024
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Wirtschaftsrat: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz muss dringend revidiert werden

Wolfgang Steiger: „Die Versorgungssicherheit und Beitragsstabilität der Versicherten in Gefahr“

Berlin, 22.11.2024. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. übt scharfe Kritik am verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und fordert umfassende Nachbesserungen. „Das Gesetz enthält handwerkliche Fehler und setzt falsche Anreize, die die Versorgungsqualität für Patienten gefährden und die Beitragszahler massiv belasten werden“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, substanzielle Verbesserungen vorzunehmen, um eine langfristige, nachhaltige und verfassungskonforme Krankenhausfinanzierung sicherzustellen.“

1. Versorgungssicherheit in Gefahr – Fehlanreize durch Vorhaltepauschalen

Mit dem KHVVG erhalten Krankenhäuser zukünftig Vorhaltepauschalen, die nicht leistungsgebunden sind. „Dieser Mechanismus setzt völlig falsche Anreize“, kritisiert Wolfgang Steiger. „Es droht eine Abwärtsspirale bei der Patientenversorgung.“

2. Massive Zusatzbelastungen für Versicherte

Der Wirtschaftsrat sieht in der Krankenhausreform neue Kostentreiber, die zulasten der Versicherten gehen. Die geplanten Maßnahmen werden die Beitragszahler mit Milliardenkosten belasten. „Bereits jetzt ächzen die Versicherten unter steigenden Beiträgen“, erklärt Wolfgang Steiger. „Eine Krankenhausreform darf nicht zum Fass ohne Boden für die gesetzlichen Krankenkassen werden.

Die Finanzierung des Umbaus der Krankenhausstrukturen über den geplanten Transformationsfonds beurteilt der Wirtschaftsrat kritisch. „Die Kosten den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen aufzuerlegen, ist nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig.“

3. Bundesländer verlieren Gestaltungsspielraum

Besonders besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die Einschränkung der Länderkompetenzen bei der Krankenhausplanung. Die Regelung, dass Krankenkassen ab 2027 nur noch Leistungen bezahlen dürfen, die gemäß der Leistungsgruppenübersicht des Bundes zugewiesen wurden, engt die Spielräume der Länder erheblich ein. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Gebieten und in spezialisierten Fachkrankenhäusern. Auch die geplanten Mindestvorhaltezahlen schränken den Entscheidungsspielraum der Länder ein und könnten regionale Besonderheiten unzureichend berücksichtigen.

4. Finanzierung weiterhin unzureichend

Die derzeitige Finanzierung der Krankenhäuser bleibt unzureichend. „Ohne eine nachhaltige Lösung bleibt die wirtschaftliche Grundlage vieler Krankenhäuser gefährdet“, warnt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Die jetzigen Regelungen setzen stattdessen auf kurzfristige Lösungen, die langfristig die Versorgungssicherheit gefährden.“

Die Reform nimmt auch keine Rücksicht auf regionale Unterschiede. Während es in Ballungsgebieten oft Überkapazitäten gibt, wird in vielen ländlichen Regionen die kalte Strukturbereinigung zu einer Versorgungsunsicherheit führen.

5. Ein Vorschaltgesetz muss dringend erlassen werden

"Der Bundesgesundheitsminister betreibt bewusst eine kalte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, umgehend ein Vorschaltgesetz zu verabschieden. Andernfalls ist ab 2025 und darüber hinaus mit einem unkontrollierten Krankenhaussterben zu rechnen“, betont Wolfgang Steiger.

Der Wirtschaftsrat wird bis Januar gemeinsam mit Krankenkassen- und Krankenhausverbänden konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeiten und der neuen Bundesregierung vorlegen. Ziel muss es sein, die Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten, eine auskömmliche Finanzierung für die Krankenhäuser zu sicherzustellen und die Beitragsstabilität für Versicherte sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu wahren. „Wir brauchen eine Krankenhausreform, die ihre Kernaufgabe erfüllt: eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und finanzierbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen“, ist Wolfgang Steiger überzeugt.