Wirtschaftsrat lehnt Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung für Mietwohnungen ab
Wolfgang Steiger: Das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm sollte das integrale Förderinstrument werden, mit dem auch Mieter beim Klimaschutz entlastet werden können
Der Wirtschaftsrat lehnt die Forderungen der Bundesumweltministerin ab, die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung für Mietwohnungen zu begrenzen. „Der Vorstoß von Bundesministerin Schulze, den Vermieter mindestens hälftig am CO2-Anteil der Heizkosten seines Mieters beteiligen zu wollen, liest sich für mich wie ein weiterer ideologisch motivierter Versuch, Mieter und Vermieter gegeneinander auszuspielen. Jetzt, da der von der Bundesregierung beschlossene CO2-Preis das Heizen verteuert, kann es doch nicht in die Verantwortung des Vermieters fallen, für die individuellen Energiekosten seines Mieters einzustehen. Das wäre so, als würde man den Autohersteller an den Tankrechnungen seiner Kunden beteiligen“, moniert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.
„Fakt ist: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Es sind Milliarden-Investitionen notwendig, um den Immobilienbestand hierzulande bis zur weitestgehenden Klimaneutralität zu modernisieren. Dies wird nur gelingen, wenn die aus dem Gebäudesektor generierten Einnahmen aus der künftigen CO2-Bepreisung zugunsten von Mietern und Selbstnutzern wieder in den Gebäudebereich reinvestiert werden. Wir brauchen einen geschlossenen Finanzierungskreislauf für den Gebäudebereich – damit Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt“, betont Wolfgang Steiger.
Konkret schlägt der Wirtschaftsrat vor, die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds in das seit Jahren bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu lenken und es dadurch zum integralen Förderinstrument zu machen mit dem Ziel, daraus etwa Gebäudesanierungen und die Optimierung von Heiztechnik zu unterstützen. „Die Förderung selbst, ob als Zuschuss oder Kredit gewährt, sollte sich konsequent an den Energieeffizienzklassen ausrichten. Je höher das mit der Sanierungsmaßnahme erreichte Energieeffizienzniveau, desto höher die Förderung“, sagt Wolfgang Steiger.
„Zudem müssen die CO2-Einnahmen genutzt werden, um die Mieter finanziell von den Klimakosten zu entlasten. Wie stellen uns hier vor, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im ersten Jahr die volle Modernisierungsumlage für den Mieter trägt. Danach sollte die Förderung langsam über einen Zeitraum von 15 Jahren abschmelzen. Sanierungen wären so außerdem mit einer höheren Akzeptanz unterlegt“, erklärt Wolfgang Steiger.
„Unser Vorschlag steht für ein Mit- und nicht ein Gegeneinander. Wer will, dass Deutschland seine ausgerufenen Klimaschutzziele tatsächlich erreicht, sollte diese enorme Aufgabe mit echtem Lösungswillen anpacken. Die Polemik der Bundesumweltministerin jedenfalls ist kein Lösungsbeitrag“, ist der Generalsekretär des Wirtschaftsrates überzeugt.