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Pressemitteilung 03.01.2025
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Politik darf der Mindestlohnkommission nicht reinreden

Wolfgang Steiger: „Falschinformationen zu vermeintlichen europäischen Mindestlohnvorgaben sind geeignet, das Vertrauen in die Union weiter zu untergraben

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert den Überbietungswettbewerb von SPD, BSW und Linken beim gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen müssten die Tarifpartner ohne politische Einmischung eine Lohnuntergrenze festlegen.

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, erklärt: „Der Wirtschaftsrat hat bereits vor der Verhängung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2015 gewarnt: Die staatliche Lohnuntergrenze wird früher oder später zum Spielball eines politischen Überbietungswettbewerbs. Mit ihrer Wahlkampfforderung zur Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro torpediert die SPD ihr Versprechen aus der Ampelregierung, die Wirtschaftskrise zu bekämpfen und Standortnachteile abzubauen. Im Zuge dessen auch noch die Falschinformation zu verbreiten, europäisches Recht erfordere einen Mindestlohn von 15 Euro, kann das Vertrauen in die EU weiter untergraben, weil es ihren Ruf als übermäßiger Regulierer festigt.“   

Bereits die von der Ampelkoalition durchgesetzte Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 als Basis für weitere Erhöhungen war für viele kleine und mittelgroße Unternehmen, die von Energiepreisexplosion und Konjunkturabschwung schwer getroffen wurden, ein drastischer Lohnkostenschock. Der Seeheimer Kreis der SPD hat nun im Zuge dessen auf „X“ behauptet, dass die SPD mit ihrer 15 Euro-Forderung europäisches Recht umsetze. Tatsächlich schreibt die EU-Mindestlohnrichtlinie aber keine zwingende Mindestlohnhöhe vor. Ganz im Gegenteil bekennt sich die EU ja in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zum Subsidiaritätsprinzip, das feste Mindestlohnvorgaben an die Mitgliedstaaten ausschließt. Der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns stellt demnach lediglich einen unverbindlichen Vorschlag dar.