Regeln und Fristen zur EU-Schuldenaufnahme müssen gelten
Wolfgang Steiger: Eine Schulden- und Transferunion darf es mit Deutschland nicht geben, sonst bürden wir den nächsten Generationen einen Schuldenmoloch auf
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. pocht mit Blick auf den heute im Bundestag behandelten Gesetzesentwurf zum Eigenmittelsystem der EU im Rahmen des EU-Wiederaufbaufonds auf eine Einhaltung der vereinbarten Regeln und Fristen. „Wenn der Bundestag dieses Gesetz beschließt, muss die Nachricht an die EU umso deutlicher ausfallen: Die Gründerväter wollten Eigenverantwortung statt Transfers“, mahnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Eine Schulden- und Transferunion darf es mit Deutschland nicht geben. Sowohl für die Mitgliedsstaaten als auch die EU muss deshalb gelten, dass die an die EU gezahlten Mittel und die Schuldenaufnahme selbst befristet und reglementiert bleiben. Nur temporär und geknüpft an Reformanstrengungen dürfen Mitgliedsstaaten vom Fonds profitieren, sonst bürden wir den nächsten Generationen einen EU-Schuldenmoloch auf.“
Aus Sicht des Wirtschaftsrates waren zu hohe Staatsschulden und der nicht verantwortungsvolle Umgang mit den bereits vorhandenen Solidaritätsmechanismen die eigentlichen, bereits lange vor der Krise bestehenden Probleme einiger Mitgliedsstaaten. „Die Zeiten guter Konjunktur und niedriger Zinsen wurden nicht genutzt, um Vorsorge zu treffen“, erklärt Wolfgang Steiger. „Jetzt gilt es endlich, wie auch im Rahmen des Wiederaufbaufonds vereinbart, von den Mitgliedsstaaten Strukturreformen zu fordern und deren Einhaltung zu überwachen sowie Verstöße zu sanktionieren – der Zweckbindung der Mittel und der wirksamen Kontrolle kommen deshalb eine Schlüsselrolle zu.“
Grundsätzlich fordert der Wirtschaftsrat eine Rückbesinnung auf die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und Eigenverantwortung. „Es liegt in unser aller Verantwortung, der jüngeren Generation ein zukunftsfähiges und wettbewerbsstarkes Europa zu übergeben“, sagt Wolfgang Steiger. „Wenn die unselige Tradition der dauerhaften Institutionalisierung von zeitlich befristeten Instrumenten nun auch auf die historisch erstmalige Verschuldungskompetenz der EU angewendet wird, droht eine dauerhafte Schulden- und Transferunion mit unabsehbaren Kosten für nachfolgende Generationen.“