Pressemitteilung 15.10.2019
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Wirtschaftsrat: Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zügig umsetzen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. bekräftigt anlässlich des heutigen Kabinetttermins zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht seine Forderung, die bereits im Koalitionsvertrag verankerte steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zügig auf den Weg zu bringen. „40 Prozent des Primärenergiebedarfs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Bund und Länder sind dringend in der Pflicht, die steuerliche Förderung nach zahlreichen gescheiterten Versuchen endlich umzusetzen, um die Sanierungsrate zu steigern und die Klimaziele in diesem Sektor zu erreichen“, fordert Generalsekretär Wolfgang Steiger.

Um die energetische Gebäudesanierung in die Breite zu tragen und das vorhandene enorme wirtschaftliche Effizienzpotenzial zu heben, setzt sich der Wirtschaftsrat für eine technologieoffene, transparente und selbsttragende Umsetzung der steuerlichen Förderung auf zwei Wegen ein: Erstens mithilfe des bestehenden Investitionszuschusses und zweitens – als Wahloption – durch steuerliche Abschreibung, um neue Zielgruppen zu erreichen. „Um mit dieser Option zugkräftige, transparente Anreize zu schaffen, sollten sich die Fördersätze nach dem zu erreichenden Förderziel richten“, erklärt Wolfgang Steiger.

Der Wirtschaftsrat fordert, dass die bei der energetischen Modernisierung anfallenden Kosten unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme abgeschrieben werden können. "Daneben gilt es die Möglichkeiten zu schaffen, bestehende Anreize nach dem Baukastenprinzip zu optimieren und den Zeitrahmen für förderungsfähige Maßnahmen auszudehnen“, sagt Wolfgang Steiger. Denn Gebäudesanierung ist immer ein Marathonprojekt, das viele Eigentümer nur etappenweise über mehrere Jahre finanziell stemmen können.“