Wirtschaftsrat und Wohnungswirtschaft legen 10-Punkte-Plan für eine sozialverträgliche Energie- und Klimapolitik im Gebäudebereich vor
Der Wirtschaftsrat der CDU und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und haben einen gemeinsamen 10-Punkte-Plan zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudebereich auf sozialverträgliche Weise vorgelegt.
Das generelle Ziel ist dabei klar: Deutschland will bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand haben. Um das Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen, ist der Gebäudesektor besonders gefragt und sich der besonderen Verantwortung bewusst. Denn rund 30 Prozent der bundesweiten CO2-Emissionen sind bilanztechnisch dem Gebäudebereich zuzuordnen. Es gilt, sowohl den Energiebedarf zu senken als auch die Energieerzeugung klimaneutral zu gestalten. Doch die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen weder für die Zielmarke in 2050 aus, noch um das ambitionierte Klimaziel 2030 zu erreichen. Über die nächsten 30 Jahre sind zusätzliche Investitionssummen von jährlich 10 Mrd. Euro im Mietwohnungsbau – beziehungsweise 25 Mrd. Euro für den gesamten Wohngebäudebereich – notwendig, um den immensen Herausforderungen gerecht zu werden. GdW und Wirtschaftsrat fordern daher Instrumente, die helfen, Klimaschutz sozialverträglich zu gestalten und in die Breite zu tragen.
„Es sind Milliarden-Investitionen notwendig, um den Immobilienbestand hierzulande bis zur weitestgehenden Klimaneutralität zu modernisieren. Dies wird nur gelingen, wenn die aus dem Gebäudesektor generierten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zugunsten von Mietern und Selbstnutzern wieder in den Gebäudebereich reinvestiert werden“, sagt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V. „Was wir dringend brauchen, ist ein geschlossener Finanzierungskreislauf für den Gebäudebereich – damit Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt. Konkret heißt das, die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds in das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu lenken und es zum integralen Förderinstrument zu machen und daraus Gebäudesanierungen und die Optimierung von Heiztechnik zu unterstützen. Gleichzeitig steigt das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in die Finanzierung der im Mietbestand umlegbaren Kosten ein und entlastet damit die Mieter hierzulande von der üblichen Modernisierungsumlage deutlich. Sanierungen wären so auch mit höherer Akzeptanz unterlegt.“
„Damit Wohnen, ob in der Stadt oder auf dem Land, vor allem im Mietwohnbereich bezahlbar bleibt, muss Deutschland bei der Finanzierung der energetischen Sanierung völlig neue Wege gehen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Denn Klimaschutz kann nicht gegen die Mieter hierzulande erzielt werden und diese finanziell überfordern. Klimaschutz aber kann genauso wenig erzielt werden, wenn sich die Investitionen der Eigentümer nicht refinanzieren. Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen alle gemeinsam an einem Strang ziehen: Gebäudeeigentümer und Vermieter ebenso wie Bewohner bzw. Mieter. Unser gemeinsamer 10-Punkte-Plan zeigt Instrumente und Wege auf, die helfen, Klimaschutz sozialverträglich zu gestalten und in die Breite zu tragen und gleichzeitig das Nutzer-Investor-Dilemma aufzulösen. Um ihn in die Realität umzusetzen, braucht unser Land eine innovative, lösungsorientierte Bau- und Wohnungspolitik.“
Der 10-Punkte-Plan orientiert sich an den Grundprinzipien der Klima- und Energiepolitik – Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und intelligentes Anreizsystem:
1. Investitionskreislauf sicherstellen. Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung des Gebäudebereichs müssen konsequent in den Gebäudebereich reinvestiert werden. Der Energie- und Klimafonds (EKF) muss zum zentralen Finanzierungsinstrument für die gebäudebezogenen Investitionen weiterentwickelt werden. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Staat, Unternehmen und Bürger gemeinsam Verantwortung übernehmen müssen. Nicht ausreichende Finanzmittel müssen deshalb aus dem allgemeinen Bundeshaushalt in den EKF bezuschusst werden.
2. Haushaltsentlastungen ermöglichen. Die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen wird nur dann gegeben sein, wenn die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden. Die Entlastung von der CO2-Bepreisung muss so gestaltet werden, dass sie dem Klimaschutz zugutekommt und nicht etwa einen negativen Rebound-Effekt, wie bei der Deckelung der EEG-Umlage, erzeugt. Hierzu sollten die EKF-Mittel genutzt werden, um die Mietenden im ersten Jahr vollständig von der Modernisierungsumlage zu entlasten. Über die nächsten 14 Jahre schmilzt diese Entlastung von der Modernisierungsumlage linear ab, sodass die Mietenden nur langsam in die Klimakosten hineinwachsen.
3. Ausrichtung auf CO2 beschleunigen. Der Staat sollte aus der neuen Bundesförderung effiziente Gebäude Investitionszuschüsse mit klaren Anreizen zum Austausch veralteter Haustechnik und für das Energiecontracting auslösen. Investitionszuschüsse sollten konditioniert werden an den CO2-Emissionen einer Immobilie, um Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit zu erhalten. Je stärker der Endenergiebedarf sinkt (und damit die Verursachung von CO2-Emissionen), desto höher sollten die Zuschüsse ausfallen, um ein höheres Klimaschutz- und Investitionsengagement anzureizen.
4. Bonus-Malus-System einführen. Die Weiterverteilung der CO2-Kosten im Mietbestand sollte das Anreizmoment fortführen und diejenigen Vermieter belohnen, die sich im Sinne des Nutzers für eine verbesserte Energieeffizienz einsetzen. Konkret sollte der Grad der Umlegbarkeit von CO2-Kosten am energetischen Zustand der Wohneinheit festgemacht werden. Dort, wo der Eigentümer nachweislich für energetische Modernisierung gesorgt hat, soll der Anteil der umlegbaren Kosten höher sein als in einem Objekt, das beispielsweise gänzlich unsaniert ist. Der Nutzer wird über die niedrigere Betriebskostenabrechnung entlastet.
5. Mieterstrommodelle fördern. Kernelement der Energiewende ist die dezentrale Energieversorgung, bei der es viele Potentiale noch zu heben gilt. Sowohl die Auslösung der Gewerbesteuerpflicht bei den Wohnungsunternehmen als auch die an die EEG-Umlage gekoppelte Mieterstrom-PV-Förderung müssen grundlegen neu überdacht werden. Mieterstrom muss insgesamt attraktiver gemacht werden.
6. KWK-Ausbauziel definieren. Es braucht dringend eine Verlängerung des KWK-Gesetzes für alle Anlagengrößen bis 2030. Mit der geforderten und sinnvollen Verkürzung der geförderten Einsatzstunden auf 3.500 Stunden pro Jahr und den damit sinkenden tatsächlichen Einsatzstunden geht bei konstantem KWK-Anteil ein steigender Kapazitätsbedarf einher. Dieser kann nicht nur über die großen Fernwärmenetze gedeckt werden, sondern erfordert die Erschließung wesentlicher Teile des Wärmebedarfs in Bestandsgebäuden über kleinere Anlagen. Nach aktuellen Erkenntnissen ist die Bereitstellung von Stromerzeugungskapazitäten für die kalte Dunkelflaute mit KWK wirtschaftlicher und effizienter als jeder bekannte Speicher und P2X-Technologie.
7. Gebot der Warmmietenneutralität flexibilisieren. Dem Ziel der Dekarbonisierung und der dezentralen Energieversorgung in Quartieren steht aktuell § 556c BGB entgegen. Die CO2-Kosten sind im Kostenvergleich der Wärmelieferverordnung angemessen und ausgewogen zu berücksichtigen. Im Sinne der Schaffung einer besseren Vergleichbarkeit und der gleichzeitigen Ausrichtung an den CO2-Emissionsreduktonszielen sowie die Kombination mit der „Efficiency First“-Strategie der Bundesregierung im Kostenvergleich der Wärmelieferverordnung sollten die „zusätzlichen Kosten“ Berücksichtigung finden. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass der CO2-Kostenbestandteil unschädlich für die Berechnung der Kostenneutralität ist.
8. Vergütungs- und Energiepreissystem reformieren. Das Fördersystem orientiert sich schon lange nicht mehr an qualitativen und quantitativen Kriterien wie zum Beispiel CO2-Einsparung. Deutschland kann sich diese Nachlässigkeit nicht leisten. Alle Steuern, Abgaben, Umlagen und Gebühren im Energiesektor müssen deshalb dringend auf den Prüfstand und konsequent auf das Ziel der Dekarbonisierung ausgerichtet werden.
9. Ausweitung des EU-Emissionshandels. Der staatlich-festgelegte Preispfad bis 2026 im nationalen Emissionshandel ist sowohl sachlogisch wie auch verfassungsrechtlich bedenklich. Der nationale Emissionshandel braucht deshalb eine langfristige Perspektive. Diese kann nur darin bestehen, dass der bewährte EU-ETS auf weitere Sektoren wie Verkehr und Gebäude ausgeweitet und mit einer grundlegenden Reform verknüpf wird. Diese muss eine an das CO2-Restbudget Europas angepasste Marktstabilitätsreserve beinhalten.
10. EU-Beihilferecht entschlacken. Die von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL) muss einen besonderen Fokus auf Art. 38 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) legen. Denn die Höhe der zulässigen Förderung reicht nicht aus, um eine warmmietenneutrale Sanierung von Gebäuden und Gebäudetechnik auf den geforderten Standard zu erreichen. Hier beißen sich Beihilferecht und Klimaschutz in der praktischen Umsetzung. Denn gleichzeitig muss verhindert werden, dass Energieeffizienzmaßnahmen zu einer starken Wohnkostenbelastung führen.