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Pressemitteilung 23.06.2020
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Zweites Corona Steuerhilfegesetz enthält wichtige Instrumente zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft

Wolfgang Steiger: „Beschlossene Maßnahmen zur befristeten Mehrwertsteuersenkung können nur Effekte erzielen, wenn sie bürokratiearm ausgestaltet werden“

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. bewertet die Maßnahmen des gestern beschlossenen zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes grundsätzlich positiv. „Der Gesetzentwurf enthält mit der Ausweitung des Verlustrücktragsvolumens und der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung wichtige steuerpolitische Instrumente, die von der Krise betroffenen Unternehmen entlasten und Investitionen anregen. Dennoch greift die vorgesehene Ausweitung des Verlustrücktrags zu kurz. Größere Betriebe benötigen einen höheren Verlustrücktrag. Kleine und mittelständische Unternehmen sind auf einen mehrjährigen Verlustrücktrag angewiesen, um ihre Liquiditäts- und Eigenkapitallage krisenfest auszugestalten“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.


Ohne bürokratische Entlastung der Wirtschaft droht die befristete Mehrwertsteuersenkung in keinem angemessen Verhältnis zum erhofften Konjunktureffekt zu stehen. „Außerdem sollte mit der Zulassung eines geeigneten Impfstoffes eine dreimonatige Übergangszeit bis zur Anhebung der Mehrwertsteuer erfolgen. Es ist bei der Mehrwertsteuerreduzierung entscheidend, dass sie nicht zu einem übermäßigem Bürokratieaufwand für die Unternehmen führt. Gerade im Geschäftskundenbereich sind große Umstellungsschwierigkeiten zu erwarten. Die Bürokratiekosten durch die Umstellung dürfen keinesfalls die positiven Effekte der Mehrwertsteuersenkung verspielen. Hier besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es ist enttäuschend, dass das Bundesministerium der Finanzen nicht bereit ist, eine Übergangsregelung für die Unternehmen zu schaffen, die von der Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Stattdessen werden sie kurzfristig durch neue Gesetze und Verwaltungsanweisungen so verunsichert, dass die eigentliche Krisenbewältigung in den Hintergrund zu rücken droht. Das darf nicht sein. Hier muss umgehend nachgesteuert werden“, fordert Wolfgang Steiger.


Der Wirtschaftsrat fordert insbesondere bei diesen Punkten eine Entlastung:


  • Das Vorsteuerrisiko aus falschen Rechnungen durch nicht rechtzeitig umgestellte Rechnungslegung der Steuersätze zum 1. Juli muss der Gesetzgeber ausschließen.
  • Für langfristige Verträge muss eine Übergangsregelung geschaffen werden, die auf großflächige Vertragsanpassungen verzichtet.
  • Für Unternehmen muss die Finanzverwaltung Billigkeitsregeln einführen, um bei etwaigen Fehlern eine sanktionslose Korrektur von Rechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen zuzulassen.

Ihr Kontakt

David Martens

Fachgebietsleiter für Steuern, Staatsfinanzen und Europäische Finanzmarkt- und Währungspolitik

030 / 240 87 - 224