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WR-Info 23.11.2020
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Bundesbauminister lenkt ein: Geplantes Umwandlungsverbot für Mietwohnungen soll entschärft werden

Wolfgang Steiger: Von einem Land der Eigentümer profitiert auch der Staat

Das Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesregierung sah in einem zusätzlich eingefügten Paragrafen eine erschwerte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und damit eine erschwerte Bildung von Wohneigentum vor. Der Wirtschaftsrat hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne scharf gegen eine derart eigentumsfeindliche Regelung protestiert und war gemeinsam mit Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen das Vorhaben des Bundesbauministers vorgegangen. Jetzt lenkte der Bundesbauminister ein und bat die Abgeordneten der Unionsbundestagsfraktion, das Umwandlungsverbot im Zuge der parlamentarischen Beratungen zu entschärfen – ein erster Zwischenerfolg auch für den Wirtschaftsrat. „Im weiteren Verfahren kommt es nun ganz entscheidend auf die Unterstützung der Unionsabgeordneten durch die eigene Fraktionsspitze an, denn der Koalitionspartner SPD hält nach wie vor an einer erschwerten Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fest“, mahnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.  

Ideologiegetrieben hatte sich die SPD seit längerem für dieses kurzsichtige und vor allem populistische Regelwerk stark gemacht, obgleich der Mieterschutz in Deutschland so solide und stark ist, dass es völlig überzogen wäre, den Verkauf von Mietwohnungen unmöglich zu machen, weil man etwa Verdrängung unterstellt. „Anstatt Verbotsdebatten zu führen, sollte mehr Mietern ermöglicht werden, die eigene Wohnung zu kaufen. Werden aber Umwandlungen weiter erschwert, wird sich auch das Angebot an Eigentumswohnungen, vor allem in Ballungsräumen, weiter verknappen, werden die Immobilienpreise in angespannten Lagen weiter steigen. Die Eigentumswohnung wird dann nur noch für eine noch kleinere Schicht der Gesellschaft darstellbar sein. Sozial ist das nicht“, erklärt Wolfgang Steiger.

Der Wirtschaftsrat setzt sich daher für eine Kurswende Immobilien mit einer Stärkung der Wohneigentumsbildung in Deutschland ein. Schließlich ist Wohneigentum nicht nur Garant für die Teilhabe am Wohlstand unseres Landes, Wohnen in den eigenen vier Wänden ist auch Ausdruck von Unabhängigkeit, Planbarkeit und Sicherheit – und Wohneigentum stellt eine stabile Säule der privaten Altersvorsorge dar. „Es wird endlich Zeit, jungen Familien, Facharbeitern, Polizisten oder Ingenieuren von staatlicher Seite aus die Hürden aus dem Weg zu schaffen, die derzeit Wohneigentum verhindern. Dazu hat der Gesetzgeber in jeder einzelnen Phase alle Möglichkeiten in der Hand: vor Erwerb, beim Erwerb und im Zuge der Tilgung“, betont Wolfgang Steiger.  

In der Phase der Eigenkapitalbildung etwa könnte die Mobilisierung erforderlichen Kapitals erleichtert werden, in dem zum Beispiel die steuerfreie Umwandlung von Sparverträgen, Lebensversicherungen oder Wertpapieranlagen zulässig wäre, beim Bausparen die Arbeitnehmersparzulage gestärkt wird. Zudem sollte die Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Immobilien fallen und die Kaufnebenkosten genauso wie Darlehenszinsen für die eigene selbstgenutzte Immobilien vollständig von der Einkommensteuer abzugsfähig sein. Auch die Grundsteuer könnte als Hebel genutzt werden, sie sollte für Eigennutzer reduziert oder zumindest steuerlich absetzbar gestaltet werden. „Deutlich wird die aktuelle Widersprüchlichkeit staatlichen Handelns anhand der zweistelligen Milliardenbeträge, die jedes Jahr für Transferleistungen und Subventionen im Bereich Wohnen ausgegeben werden, während das Vierfache an Steuereinnahmen aus dem Immobilien- und Wohnsektor generiert wird. Von einem Land der Eigentümer könnte also auch der Staat selbst profitieren“, sagt Wolfgang Steiger.