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WR-Info 27.05.2020
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Wirtschaftsrat platziert drängende Reformforderungen bei der CDU/CSU

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. konnte in den vergangenen Woche erfolgreich die drängendsten steuerpolitischen Forderungen bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einbringen.

Dank zahlreicher Rückmeldungen unserer Mitglieder haben wir die steuerlichen und finanziellen Bedürfnisse konzentriert in die Gespräche mit den politischen Vertretern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einbringen können. Dies zeigt sich an einem Fraktionspapier, das viele Positionen und Forderungen des Wirtschaftsrats miteinbezog:

 

  • Eine umfassende Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags auf mehrere Jahre (2017-2019). Wir fordern darüber hinaus die Anhebung des nun deutlich zu niedrigen Höchstbetrags von 1 Mio. Euro pro Jahr sowie die Möglichkeit eine „Corona-Rücklage“ in 2019 bilden zu können;
  • Der Solidaritätszuschlag soll bis zum 1. Juli 2020 für alle Steuerzahler – egal ob Arbeitnehmer, Personengesellschafter oder Kapitalgesellschaft und unabhängig vom Einkommen – abgeschafft werden. Diese langjährige Forderung ist nun wieder auf der tagespolitischen Agenda. Nicht nur wird damit ein dringend notwendiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland gesetzt, er entlastet auch viele Unternehmen und Bürger in dieser historischen Krise. So können wir Konjunktur und Privatkonsum schnell wiederbeleben;
  • Erleichterung bei der Abschreibung von Investitionsgütern: Anhebung der Grenzen des Investitionsabzugsbetrags, Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie die Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern;
  • Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung. Krisenzeit ist Innovationszeit, das muss nun gefördert werden, um mit Schwung aus der Krise zu kommen;


Deutlich spürbarer Abbau von Bürokratie sowie Verschiebung von neuen Nachweis- und Meldepflichten, beispielsweise für manipulationssichere Kassen und grenzüberschreitender Steuergestaltung. Zusätzliche Bürokratie darf nun kein Unternehmen belasten, der Erhalt des Unternehmens muss nun im Mittelpunkt stehen.


Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese und weitere Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Dieses Sofortprogramm kann nur ein erster Schritt sein. Mittelfristig kommt die deutsche Steuerpolitik nicht an einer umfassenden Unternehmensteuerreform vorbei.

 

Auch die für Familienunternehmer wichtige Frage der Wegzugsbesteuerung, die bereits in der Mittelstandsstrategie aufgenommen wurde, muss für die Unternehmensnachfolgeplanung weiter im Fokus der Steuerpolitik bleiben. Hier sprechen wir uns scharf gegen die vom BMF geplanten Verschärfungen der gesetzlichen Vorschriften aus.