Steuerpolitische Erfolge erzielt: Referentenentwurf 4. Corona-Steuerhilfegesetz enthält wichtige Entlastungsimpulse
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. konnte nach den erst kürzlich erzielten Erfolgen im Bereich der Erbschaftsteuer weitere wichtige steuerpolitische Achtungserfolge für die deutsche Wirtschaft erzielen. Durch den vorliegenden Referentenentwurf des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes, das am 16. Februar im Kabinett beschlossen werden soll, können zeitnah zentrale Forderungen des Wirtschaftsrates zur Entlastung unserer Unternehmen und Unternehmer durch die Bundesregierung beschlossen werden.
Diese steuerlichen Maßnahmen, die wir uns eingehender angesehen haben, sollen umgesetzt werden:
- Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
- Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.
- Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in diesem Jahr auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert.
- Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG werden wie bei § 7g EStG um ein weiteres Jahr verlängert.
- Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang
Die Verlängerung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten, der Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 und der zeitliche Ausbau der Verlustverrechnung standen seit langem auf der steuerpolitischen Agenda des Wirtschaftsrates. Nicht zuletzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen hat der Wirtschaftsrat mit seinem Positionspapier "Steuerpolitische Leitlinien – Koalitionsverhandlungen 2021" insbesondere auf die Notwendigkeit der zeitlichen Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten hingewiesen. „Die Verlängerung der degressiven Abschreibung und die zeitliche Ausweitung der Verlustverrechnung sind folgerichtig und können einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer Wirtschaft liefern. Doch wir dürfen auch nicht die Unternehmen außer Acht lassen, die ein grundsätzlich funktionierendes Geschäftsmodell haben, aber seit Beginn der Corona-Pandemie rote Zahlen schreiben. Für diese Unternehmen ist es wichtig, dass die zeitliche Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten die drei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume umfasst", kommentiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
Daneben hat sich der Wirtschaftsrat erst kürzlich für die Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärung 2020 eingesetzt. „Der Wirtschaftsrat hat bereits den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärung 2020 unterstützt. Es ist erfreulich, dass die neue Bundesregierung diesem Impuls gefolgt ist und mit der Verlängerung der Abgabefrist die Unternehmen und beratenden Berufe vor steuerrechtlichen Verspätungsfolgen schützt", betont Wolfgang Steiger
Ungeachtet dieser jüngsten Achtungserfolge wird der Wirtschaftsrat seine steuerpolitische Agenda unbeirrt weiterführen. „Auch wenn wir uns regelmäßig über kleinere Erfolge freuen können, dürfen wir den generellen Zustand der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht ausblenden. Es ist überfällig, den Wachstumshebel im Steuerrecht zu betätigen und die Unternehmenssteuerbelastung endlich auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent zu deckeln und die Reform der Thesaurierungsbesteuerung anzugehen. Auch sehe ich viele Potentiale im Bereich der Digitalisierung der Finanzverwaltung und im Bürokratieabbau. Doch gerade im Bereich des Bürokratieabbaus drohen durch die Einführung einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen übermäßige Belastungen. Dabei wäre eine solche Regelung obsolet, wenn wir endlich zeitnahe Betriebsprüfungen ermöglichen würden. Dieses Beispiel verdeutlich sehr gut, dass wir noch einen langen Weg zu gehen haben und auch bei drohenden Rückschlägen nicht aufgeben dürfen“, mahnt Wolfgang Steiger.