Wirtschaftsrat kritisiert Enteignungsinitiative gegenüber der Funke Mediengruppe scharf
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, das am Freitag in seine zweite Phase geht. „Mit dem Start des Enteignungsbegehrens gegen größere Wohnungsunternehmen steht ein Tabubruch bevor“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger den Medien der Funke Gruppe. Nach dem Mietendeckel gehe man „zum Generalangriff auf den Faktor Eigentum und damit auf ein Verfassungsrecht“ über.
Der Wirtschaftsrat sieht darin auch potentielle Probleme für die Zukunft des Wohnens: „Wir stehen an einem prinzipiellen Scheideweg unserer Wirtschafts- und Eigentumsordnung . Ich hätte nicht erwartet, dass wir gut 30 Jahre nach Untergang der kommunistischen Systeme, die nicht nur wirtschaftlich gescheitert sind, unser Erfolgsmodell grundsätzlich verteidigen müssen“, so Wolfgang Steiger. Gerade bei den Grünen müsse die Einstellung zu Eigentum vor der Bundestagswahl im Herbst geklärt werden, hatten sie doch zuletzt in Hamburg ein Bauverbot von Einfamilienhäusern gefordert.
Schon der Mietendeckel habe die angespannte Wohnungssituation in Berlin nicht gelöst. „Wohnungsknappheit aber kann nicht wegreguliert werden, kann nicht durch Umverteilung oder Enteignung behoben werden. Wohnungsknappheit kann einzig und allein durch mehr Wohnungen aufgelöst werden“, macht Wolfgang Steiger deutlich.
Daher brauche es eine Kurswende in der Bau- und Wohnungspolitik: „Konkret heißt das, wir müssen runter mit den Baukosten. Schon lange warten die Vorschläge der Baukostensenkungskommission auf ihre Umsetzung. Auch müssen wir die Baugenehmigungsverfahren beschleunigen, etwa durch Einführung der digitalen Bauakte und der Verpflichtung der Bauverwaltungen, mit einer angemessenen Frist Genehmigungen zu erteilen. Neben der Einführung eines Baulandausweisungsgebots für Kommunen zählen darüber hinaus auch Nachverdichtung und Dachgeschossausbau zu den Vorschlägen des Wirtschaftsrates für mehr Angebote auf angespannten Wohnungsmärkten.“
Aber nicht nur beim Bau von Wohnungen brauche es Veränderungen, auch Mietrecht müsse umgedacht werden, wie Wolfgang Steiger erläutert: „Auf Eingriffe nach dem Gießkannenprinzip ist zu verzichten. Vielmehr müssen die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bei Förderüberlegungen in den Mittelpunkt gestellt werden – um staatliche Hilfsmaßnahmen zielgenauer als bislang einzusetzen. Das ist auch eine Frage von Gerechtigkeit. Auch sollte das Wohngeld dynamisiert werden, etwa in Form einer jährlichen Anpassung nicht nur am Lebenshaltungsindex, sondern auch an der Mietenentwicklung.“
Lesen Sie den Artikel in der Berliner Morgenpost auf Seite 6 und in der Westfalenpost auf Seite 8.