Cookie-Einstellungen

WR-Info 12.07.2020
Drucken

Wirtschaftsrat mahnt in der FAZ Reform des Insolvenzrechts an

Wirtschaftsrat appelliert in einem Brandbrief an die Bundesminister Lambrecht und Altmaier, die EU-Restrukturierungsrichtlinie zügig umzusetzen

Vielen Unternehmen droht aufgrund der coronabedingten Liquiditätskrise die Zahlungsunfähigkeit oder eine bilanzielle Überschuldung. Das verpflichtet die Betriebe, einen Eröffnungsantrag für ein Insolvenzverfahren zu stellen. Die Bundesregierung hat die Antragspflicht zwar unter bestimmten Bedingungen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt und Kredite zur Sicherung der Liquidität bereitgestellt. Mit Blick auf die Befristung der Antragspflichtaussetzung und die zu erwartenden Insolvenzen im Herbst 2020 ist jedoch mit einem Antragsstau bei den zuständigen Gerichten zu rechnen. Die Existenz vieler tausend Unternehmen ist gefährdet. Der Wirtschaftsrat appelliert deshalb in einem Brandbrief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angesichts der drohenden Pleitewelle, das Insolvenzrecht zu reformieren. „Die zeitliche Reduzierung des Entschuldungsverfahrens für natürliche Personen auf drei Jahre und die schnellstmögliche Einführung eines vorinsolvenzrechtlichen Restrukturierungverfahrens im Bereich der Unternehmensinsolvenzen wären ein erstes wichtiges Signal an die betroffenen Unternehmer und Unternehmen."

Um Insolvenzen abzuwenden fordert der Wirtschaftsrat von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die zügige Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie, die im Bereich der Unternehmensinsolvenzen ein vorinsolvenzrechtliches Restrukturierungsverfahren ermöglicht. Gleichzeitig sollte ein Sonderinsolvenzrecht – ein sogenanntes Winterschlafverfahren - kodifiziert werden, das bei minimaler Mitwirkung des zuständigen Gerichts den Unternehmen bereits Rechts- und Vollstreckungsschutz bietet.


Gleichzeitig fordert der Wirtschaftsrat, dass das Schutzschirmverfahren durch eine höhere Attraktivität der Eigenverantwortung und einer längeren Auszahlung des Insolvenzgelds erleichtert werden soll. Damit die von der Bundesregierung überwiegend als Darlehen bereitgestellten Liquiditätshilfen nicht zu einer Überschuldung der Unternehmen führen, sollten coronabedingte Liquiditätshilfen bei der insolvenzrechtlichen Überschuldungsrechnung unberücksichtigt bleiben.

Lesen Sie den Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung auf S. 19.

 

Lesen Sie den Brandbrief des Wirtschaftsrates an die Bundesminister Christine Lambrecht und Peter Altmaier.